Schnell erklärt Wie funktioniert die Bundestagswahl?

Am 24. September verteidigt Angela Merkel ihr Amt gegen Herausforderer Martin Schulz. Aber wie stimmen wir bei der Bundestagswahl eigentlich ab? Was bedeuten Überhangmandate? Und was hat es nochmal mit Erst- und Zweitstimme auf sich? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

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Wer darf überhaupt wählen?

Jeder volljährige Deutsche, der seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Im Ausland lebende, volljährige Deutsche sind wahlberechtigt, wenn sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen einen Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und dies weniger als 25 Jahre zurückliegt oder „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.“ Insgesamt sind das in diesem Jahr 61,5 Millionen Menschen.

Wann und wo wird gewählt?

In Deutschland wird traditionell an einem Sonntag gewählt, dieses Jahr am 24. September. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bereits vor der Wahl erhält jeder Wahlberechtigte per Post eine Wahlbenachrichtigung, in der auch steht, in welchem Wahllokal er abstimmen darf. Die Briefwahl muss aktiv beantragt werden.

Wie war das nochmal mit der Erst- und Zweitstimme?

Links am Wahlzettel wird die Erststimme abgegeben. Mit ihr entscheiden sich die Wähler für den Kandidaten, der ihren eigenen Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Mit der Erststimme wählt man also einen Direktkandidaten. Der Bewerber, der die meisten Stimmen erhält gewinnt – und zieht in den Bundestag ein. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise, sodass genau die Hälfte der Bundestagssitze über die Erststimme vergeben wird.

Sehen Sie die aktuellen Umfragen zu den Ergebnissen der Parteien sowie der Beliebtheit der Spitzenkandidaten und stellen Sie sich Ihre Wunsch-Koalition selbst zusammen.

Rechts auf dem Wahlzettel stehen die Landeslisten der Parteien. Mit der Zweitstimme legen die Wähler fest, wie stark welche Partei im Bundestag vertreten ist. Da die Partei mit den meisten Bundestagssitzen die Kanzlerin oder den Kanzler stellt, bestimmt die Zweitstimme indirekt auch darüber, wer diesen Posten einnimmt.

Wie werden die Bundestagssitze verteilt?

Die Bundestagssitze, die eine Partei entsprechend des Ergebnisses der Zweitstimme erhält, werden zunächst mit den siegreichen Direktkandidaten (Erststimme) besetzt. Die restlichen Plätze werden mithilfe der sogenannten Listenplätze vergeben. Jede Partei einigt sich vor der Wahl auf eine Liste mit Personen, die sie in den Bundestag entsenden will. Je weiter oben in der Liste, desto größer ist also die Chance auf einen Abgeordnetensitz.

Was sind Überhangmandate?

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnt als ihr über den Anteil der Zweitstimmen zustehen. In diesem Fall zieht der siegreiche Direktkandidat trotzdem in den Bundestag ein – und die Zahl der Abgeordneten erhöht sich. Seit der vergangenen Wahl müssen Überhangmandate ausgeglichen werden, da sie das Ergebnis der Zweitstimme verzerren können. Zieht also ein Direktkandidat per Überhangmandat in den Bundestag ein, erhalten die anderen Parteien mehr Sitze entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses. Durch Überhangmandate und die neue Ausgleichregelung vergrößert sich der Bundestag. Statt der regulären 598 Abgeordneten sitzen derzeit zum Beispiel 630 Abgeordnete im Bundestag.

Wer wählt die Kanzlerin oder den Kanzler?

Die Abgeordneten des Bundestags. Da die Bürger mit ihren Stimmen wiederrum die Abgeordneten des Bundestages wählen, bestimmen sie nur indirekt darüber, wer Kanzlerin oder Kanzler wird.

Warum gibt es dann Spitzenkandidaten?

Die Spitzenkandidaten stehen oft im Mittelpunkt des Wahlkampfes. Sie besetzen auf den Listen der Parteien die ersten Plätze – und sind gleichzeitig Kanzlerkandidat der jeweiligen Partei. Die Spitzenkandidaten geben den Parteien also ein Gesicht, sie personalisieren den Wahlkampf. Die Wähler wissen so, wen sie indirekt zur Kanzlerin oder zum Kanzler oder – bei den „kleineren“ Parteien – zumindest in wichtige Ministerämter wählen.

Deutschland wählt: Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Der Wahl-O-Mat kann helfen, die Partei zu finden, die Ihre Interessen am besten vertreten.

Was bedeutet die Fünf-Prozent-Hürde?

Um überhaupt in den Bundestag einziehen zu dürfen, muss eine Partei beim Zweitstimmenergebnis mehr als fünf Prozent erreichen. Zwar nimmt diese Regel kleineren Parteien die Chance, im Bundestag mitzureden, dafür garantiert sie aber eine gewisse Stabilität. Würden zu viele kleine Parteien in den Bundestag einziehen, bestünde die Gefahr der Zersplitterung. Da jede der kleinen Parteien Spezialinteressen vertreten könnte, wären stabile Mehrheiten für Gesetzesvorhaben in Gefahr. Ähnliche Sperrklauseln existieren auch in anderen Ländern, etwa in Israel oder der Türkei.

Wie geht es nach der Wahl weiter?

Sobald die Stimmen ausgezählt sind, beginnen die Parteien mit den Verhandlungen über mögliche Koalitionen, also Bündnisse. Wichtig ist dabei, dass eine Koalition über mehr als die Hälfte der Bundestagssitze verfügt. Nur so können die Regierungspartner die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler wählen und später Gesetze verabschieden. Während der Koalitionsverhandlungen einigen sich die Parteien auch auf ein Regierungsprogramm, das die wichtigsten Gesetzesvorhaben für die Regierungszeit festlegt.

Haben sich die Parteien auf eine stabile Koalition geeinigt, tritt der Bundestag zusammen und wählt auf Vorschlag des Bundespräsidenten die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. In den ersten beiden Wahlgängen ist für die erfolgreiche Wahl mehr als die Hälfte der Stimmen notwendig, im dritten Wahlgang reicht eine einfache Mehrheit.

Mit diesem Wissen sollten Sie unser Quiz zum Wahlrecht eigentlich spielend lösen können.

Am 24. September wählen die Deutschen den 19. Bundestag. Aber wie war das noch mal mit dem Wahlsystem? Was sind Überhangmandate? Und wie oft wird der Bundestag neu gewählt? Können Sie unser Quiz zum Wahlrecht lösen?
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