Bundestagswahl Grünen-Parteitag beginnt mit fünf Streitabstimmungen

Die Parteiführung will eine Verschärfung des Programms zur Wahl im Herbst verhindern. Die Forderung nach einem Tempolimit von 100 Stundenkilometern auf Autobahnen ist bereits vom Tisch.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Grünen haben ihre Kanzlerkandidatin für die Bundestagswahl bestätigt. Quelle: dpa

Der Bundesparteitag der Grünen in Berlin beginnt mit fünf Abstimmungen, in denen die Parteiführung eine Verschärfung des Programms zur Bundestagswahl abwehren will. Dabei gehe es auch um die Forderung aus den Reihen der Delegierten, den CO2-Preis etwa für Benzin früher und stärker anzuheben als von der Parteispitze vorgeschlagen, teilte Bundesgeschäftsführer Michael Kellner am Freitag kurz vor Beginn des Parteitages mit.

Bisher wollen die Grünen den CO2-Preis pro Tonne Kohlendioxid 2023 auf 60 Euro erhöhen. Laut Gesetzeslage stiege er bis dahin nur auf 35 von derzeit 25 Euro. Die Basis will eine Erhöhung auf 80 Euro bereits im Jahr 2022 durchsetzen. Parteichef Robert Habeck will auf dem Parteitag selbst für die Ablehnung des Antrages reden.

Die Abstimmungen stehen am Abend an. Die Forderung nach einem Tempolimit von 100 Stundenkilometern auf Autobahnen ist vom Tisch. Stattdessen wird über ein Tempolimit von 70 auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften abgestimmt. Dies wird von der Parteiführung ebenso abgelehnt wie die Forderung, bereits ab 2025 keine Verbrennerautos mehr neu zuzulassen. Das Wahlprogramm sieht dafür das Jahr 2030 vor.

Auch die Frage des sozialen Ausgleichs für die CO2-Bepreisung ist Thema einer Abstimmung. Die Parteiführung will die Einnahmen nutzen, den Strompreis-Aufschlag zur Finanzierung Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) zu senken und eine Pro-Kopf-Erstattung (Energiegeld) an die Bevölkerung zu zahlen. Die Antragsteller wollen erreichen, dass die gesamten Einnahmen aus der CO2-Bepreisung über ein Energiegeld zurückfließen.

Ein weiterer Antrag sieht vor, dass auf tierische Lebensmittel der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent anstelle des reduzierten Satzes von sieben Prozent erhoben wird.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%