Bundestagswahl NPD darf in Berlin nicht antreten

Die NPD wird nicht mit einer Landesliste zur Bundestagswahl antreten. Der Bundeswahlausschuss hat die Beschwerde der rechtsextremen Partei zurückgewiesen. Gesetzlichen Anforderungen wie Fristen wurde nicht eingehalten.

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Die Berliner NPD hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung ihrer Landesliste bei der Bundestagswahl eingereicht - und verloren. Quelle: dpa

Berlin Aus formalen Gründen darf die NPD in Berlin nicht mit einer Landesliste zur Bundestagswahl antreten. Die Beschwerde der rechtsextremen Partei gegen eine entsprechende Entscheidung des Landeswahlausschusses wurde am Donnerstag vom Bundeswahlausschuss zurückgewiesen. Der Wahlvorschlag der NPD entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil die Fristen für die parteiinterne Kandidatenaufstellung nicht eingehalten worden seien, erklärte Bundeswahlleiter Dieter Sarreither in Berlin.

Der NPD-Kreisverband Reinickendorf-Mitte hatte die Delegierten für die Vertreterversammlung, bei der die Landesliste beschlossen wurde, zu früh gewählt. Eigentlich hätte dies frühestens am 23. März 2016 geschehen dürfen - 29 Monate nach der konstituierenden Sitzung des Bundestags. Bei der Reinickendorfer NPD fand diese Wahl aber schon im Februar 2016 statt.

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