
Saarbrücken Die saarländische Landesliste der Alternative für Deutschland (AfD) für die Bundestagswahl im September ist ungültig. Das hat das Landgericht Saarbrücken am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden. Der Landesverband müsse die bereits eingereichte Liste sofort bei der Landeswahlleiterin zurücknehmen, teilte das Gericht mit. Die Delegierten des AfD-Landesparteitags Anfang April seien nicht berechtigt gewesen, die Landesliste aufzustellen. Vielmehr hätten dafür laut Bundeswahlgesetz ausdrücklich Delegierte zur Bildung einer Wahlversammlung gewählt werden müssen.
Gegen die Landesliste hatte der AfD-Kreisvorsitzende von St. Wendel geklagt, der für Platz zwei kandiert hatte und unterlag. Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist die Berufung zum Saarländischen Oberlandesgericht möglich. Allerdings sagte der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Rolf Müller, nun werde schnellstmöglich eine Mitgliederversammlung einberufen, die eine neue Liste aufstellen werde. Die Frist für deren Einreichung geht noch bis 17. Juli.