Bundesverfassungsgericht AfD scheitert in Karlsruhe mit Eilantrag gegen EU-Wiederaufbaufonds

Die Richter haben nun auch den Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion abgewiesen. Wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses sei dieser unzulässig.

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Die AfD hatte den Gerichtsangaben zufolge argumentiert, Bundesregierung und Bundestag seien ihrer Pflicht nicht gerecht geworden, „die Souveränität Deutschlands und die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages zu wahren“. Quelle: dpa

Rund zwei Monate nach seiner grundsätzlichen Eilentscheidung zum Corona-Aufbaufonds der EU hat das Bundesverfassungsgericht auch einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion abgewiesen. Die Abgeordneten wollten dem Bundespräsidenten verbieten lassen, das deutsche Ratifizierungsgesetz zu unterzeichnen.

Das ist aber schon am 23. April passiert. Der Antrag hat sich also faktisch schon erledigt, war aber noch anhängig. Er sei wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, teilte das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. (Az. 2 BvE 4/21)

Über den rund 800 Milliarden Euro schweren Fonds nehmen die EU-Staaten erstmals in großem Umfang gemeinsam Schulden auf, um die Wirtschaft nach der Pandemie wieder in Schwung zu bringen. Das Geld gibt es teils als Zuschuss, teils als Kredit. Die ersten Bescheide für die Milliardenhilfen hatten am Mittwoch Portugal und Spanien erhalten. Der Start der Auszahlungen wird für Juli erwartet.

Der Fonds ist Teil des Finanzierungssystems der EU bis 2027. Mitte April hatten die Verfassungsrichterinnen und -richter für die deutsche Beteiligung grünes Licht gegeben. In einem noch ausstehenden Hauptverfahren wollen sie den Fonds aber eingehend prüfen.

Die AfD hatte den Gerichtsangaben zufolge argumentiert, Bundesregierung und Bundestag seien ihrer Pflicht nicht gerecht geworden, „die Souveränität Deutschlands und die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages zu wahren“. Sowohl die Fraktion der AfD als auch der Bundestag seien in ihren jeweiligen Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten verletzt worden.

Außer der Organklage der AfD-Fraktion gegen Bundesregierung und Bundestag sind derzeit noch drei Verfassungsbeschwerden anhängig. Eine davon kommt von einem größeren Kläger-Bündnis um den früheren AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke. Sie war Anlass für die erste Eilentscheidung aus Karlsruhe. Außerdem klagen noch sieben CDU-Bundestagsabgeordnete und eine Privatperson.

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