Bundesverfassungsgericht AfD will in Karlsruhe gegen Verweigerung des Hammelsprungs klagen

Im Juni war der AfD bei einer Sitzung des Parlaments der Hammelsprung verwehrt worden. Jetzt will die Partei vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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Details ihrer Klage will die AfD-Fraktion am Mittwoch kommender Woche in einer Pressekonferenz erläutern. Quelle: dpa

Berlin Die AfD-Bundestagsfraktion will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, weil ihr im Juni bei einer Sitzung des Parlaments weit nach Mitternacht ein Hammelsprung verwehrt worden war. Damit wollte sie gegen 1.30 Uhr morgens die Beschlussunfähigkeit des Bundestags feststellen lassen. Die Folge wäre ein Abbruch der Sitzung gewesen. Der Sitzungsvorstand um Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) sah aber keine Notwendigkeit für diesen Schritt.

Die AfD-Fraktion kündigte nun am Mittwoch eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Sie sieht durch den verweigerten Hammelsprung die Rechte des Bundestags bei den anschließenden Gesetzesbeschlüssen als verletzt an. Die AfD-Fraktion will auch einstweiligen Rechtsschutz beantragen, was bei Dringlichkeit Rechte – in diesem Fall des Bundestags – bereits vor der Entscheidung über die Klage wirksam schützen soll.

Bei einem Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Saal und kehren durch verschiedene Türen wieder zurück, so dass ihre Zahl exakt festgestellt werden kann. Laut Geschäftsordnung ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Saal anwesend sind. Solange sich aber der Sitzungsvorstand einig ist, dass Beschlussfähigkeit besteht, kann kein Hammelsprung stattfinden.

In der besagten Nacht waren nur noch etwa 100 Parlamentarier anwesend. Keine der Fraktionen war vollzählig, auch nicht die der AfD. Gerade bei langen Bundestagssitzungen ist es zu später Stunde durchaus üblich, dass der Plenarsaal relativ leer ist.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Jürgen Braun, warf Roth seinerzeit vor, sie habe „das Ansehen des Parlaments und das Vertrauen der Bürger in die Institution Bundestag nachhaltig beschädigt“. Das Präsidium des Bundestags stellte sich aber hinter Roths Entscheidung. Man sei „einhellig der Auffassung, dass der Sitzungsvorstand die Vorschriften der Geschäftsordnung über die Feststellung der Beschlussfähigkeit korrekt angewendet hat“, erklärte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU).

Details ihrer Klage will die AfD-Fraktion am Mittwoch kommender Woche in einer Pressekonferenz erläutern.

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