Bundesverfassungsgericht BGH droht Politik mit neuen Vorgaben zur Erbschaftsteuer

Rund drei Wochen nach der Einigung auf die Erbschaftsteuerreform schaltet sich Karlsruhe wieder ein. Das Verfassungsgericht kündigt an, sich im Herbst wieder mit der Steuer zu befassen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Karlsruhe befasst sich im Herbst wieder mit der Erbschaftsteuerreform. Quelle: dpa

Berlin, Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht will sich erneut mit der Erbschaftsteuer befassen, nachdem die Politik es nicht geschafft hat, die Reform fristgerecht bis zum 30, Juni abzuschließen. Ferdinand Kirchhof, Vorsitzender Richter des Ersten Senats, habe dies der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat per Brief angekündigt, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Ende September werde der Senat beraten, wie er weiter in dem Normenkontrollverfahren vorgehen will. Möglich wären Übergangsregeln, nach denen sich die Finanzämter innerhalb einer neu vorgegebenen Frist zu richten hätten. Dass sich das Gericht nach dem Ablauf einer vorgegebenen Frist so schnell erneut mit einer Norm befassen will, ist äußerst ungewöhnlich.

Im Dezember 2014 hatte Karlsruhe das Erbschaftsteuergesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und verlangt, dass die Bedingungen, unter denen Betriebserben von Erbschaftsteuer verschont werden, verschärft werden müssten. Sie sprachen von „Überprivilegierung“ der Unternehmenserben und verlangten vor allem für große Firmenerbschaften strengere Prüfauflagen.

Der Bundestag hatte zwar Anfang Juli eine Reform beschlossen. SPD, Grüne und Linke im Bundesrat halten die geplanten Verschonungsregeln für Firmenerben allerdings für überzogen und teils verfassungswidrig. Die von ihnen regierten Bundesländer riefen am 8. Juli den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Das verzögert das umstrittene Gesetz mindestens bis zum Herbst.

Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus (CDU) appellierte an die Länder, sich zügig mit dem Bund zu einigen. „Wir haben immer noch die Chance, uns politisch zu einigen“, sagte er dem Handelsblatt. „Das ist allemal besser als ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten“, sagte er. Es liege nun an den Ländern einen mehrheitsfähigen, ‎verfassungsfesten Reformvorschlag vorzulegen.

Brinkhaus hatte gemeinsam mit SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider das Gesetz im Bundestag ausverhandelt. Während der monatelangen Verhandlungen im Bundesrat hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) davor gewarnt, das Gesetz zu verschleppen: Für Firmenerben würden die Anforderungen eher noch strenger ausfallen, sollte das Verfassungsgericht erneut urteilen, erwartete er.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%