Bundesverfassungsgericht Fixierung in Psychiatrie nur mit Richter-Zustimmung

Betroffene hatten eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Gericht entschied nun, dass in bestimmten Fällen eine richterliche Entscheidung nötig ist.

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Die Richter in Karlsruhe sehen in der Fixierung von Patienten einen Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person. Quelle: dpa

Karlsruhe Patienten in der Psychiatrie dürfen für längere Zeit nur nach einer richterlichen Entscheidung ans Bett gefesselt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Zwei Betroffene aus Bayern und Baden-Württemberg hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht.

Wenn eine Fixierung an Beinen, Armen und Bauch – in einigen Fällen zusätzlich um Brust und Stirn – absehbar nicht weniger als eine halbe Stunde dauert, reicht die Anordnung eines Arztes nicht aus. Wird eine Fixierung in der Nacht vorgenommen, muss eine richterliche Entscheidung am nächsten Morgen eingeholt werden.

Die Fixierung eines Patienten sei ein Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person nach Artikel 104 des Grundgesetzes, sagte der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle. Sie sei nur als letztes Mittel zulässig. Über die Unterbringung von Patienten in der geschlossenen Psychiatrie entscheidet in Deutschland ein Richter. Der Zweite Senat gibt den Ländern Bayern und Baden-Württemberg bis zum 30. Juni 2019 Zeit, verfassungsgemäße Rechtsgrundlagen zu schaffen. (Az. 2 BvR 309/15 u.a.)

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