Bundesverfassungsgericht Grüne wollen in Karlsruhe Einsicht in Regierungsakten erstreiten

Die Partei möchte dadurch in Erfahrung bringen, ob die Regierung finanzielle Fehler bei Stuttgart 21 oder der Pleite von Air Berlin gemacht hat.

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Die Klage der Grünen soll am Dienstag per Fax das Bundesverfassungsgericht erreicht haben. Quelle: dpa

Berlin Die Grünen wollen vor dem Bundesverfassungsgericht ein Recht für Bundestagsabgeordnete auf Einsicht in Akten der Regierung erkämpfen. Aufgabe des Parlaments sei es, die Regierung zu kontrollieren und dafür brauche es Transparenz, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, am Mittwoch in Berlin.

Zwar gebe es für Abgeordnete ein Frage- und Informationsrecht. Daraus leite die Bundesregierung bisher aber kein Recht auf den Zugang zu den Informationen ab.

Die Grünen-Abgeordnete Katharina Dröge nannte als Beispiel die Pleite der Fluggesellschaft Air Berlin. Der Bund habe auf Basis eines Gutachtens eine Bürgschaft von 150 Millionen Euro gegeben. Bis heute sei unklar, wie viel von dem Geld verloren sei. Das Gutachten halte die Regierung geheim - aus Dröges Sicht, um Fehler zu verschleiern.

Verkehrspolitiker Matthias Gastel (Grüne) kritisierte, dass die Koalition auch Gutachten zum umstrittenen Bahnprojekt Stuttgart 21 unter Verschluss halte und somit unklar sei, welche Kosten auf den Bund zukämen.

Bisher hätten Bürger über das Informationsfreiheitsgesetz in dieser Hinsicht mehr Rechte als Parlamentarier, erklärte der Anwalt Bernhard Wegener, der die Abgeordneten in Karlsruhe vertritt. Zwar könnten Mitglieder des Bundestags ihre Bürgerrechte geltend machen. Abgeordnete dürften aber prinzipiell auch Zugang zu Informationen bekommen, die anderen Bürgern nicht zustünden, meinte Wegener.

Die Klage sei am Dienstag per Fax ans Bundesverfassungsgericht geschickt worden. Wann es eine Entscheidung gebe, sei nicht absehbar.

Zuletzt waren die Grünen zweimal gemeinsam mit FDP und Linken vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Bei den Klagen geht es um Steuergelder für Parteien und das bayerische Polizeiaufgabengesetz. An diesen beiden Normenkontrollklagen müssen sich ein Viertel der Bundestagsabgeordneten beteiligen. Eine Organklage wie jetzt zur Akteneinsicht können die Grünen auch alleine einreichen.

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