
Das entschieden die Richter in dem am Dienstag verkündeten Urteil. Dabei geht es um Fälle, in denen einer der beiden Partner ein Kind adoptiert hat und der andere Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte. Auch schwulen und lesbischen Paaren in einer Lebenspartnerschaft müsse in diesen Fällen grundsätzlich eine Adoption möglich sein, entschied das Gericht. Die bisherige Regelung verletze sowohl die betroffenen Kinder als auch die Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof. Die Benachteiligung sei nicht dadurch gerechtfertigt, dass es sich um gleichgeschlechtliche Lebenspartner handele. Diese könnten „ebenso wie Partner in einer Ehe in dauerhafter rechtlicher Bindung für das Wohl des Kindes sorgen“, sagte Kirchhof. Die zusätzliche Adoption durch den zweiten Partner sei dem Wohl des Kindes in der Regel zuträglich. Sie sei geeignet, „stabilisierende entwicklungspsychologische Effekte zu entfalten“, so das Gericht. Außerdem werde die rechtliche Stellung des Kindes verbessert; insbesondere profitiere ein Kind bei Unterhalt und Erbrecht von der doppelten Elternschaft. Für eine Neuregelung setzten die Richter eine Frist bis zum 30. Juni 2014. Das Gericht ordnete zudem an, dass eine Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner ab sofort möglich ist. Dies sei wegen der ansonsten eintretenden „unzumutbaren Nachteile“ notwendig.
Grünen-Politiker Volker Beck schreibt auf seiner Facebook-Seite von einem Der Entwurf der Grünen werde vorsehen, dass Homosexuelle unter den gleichen Bedingungen wie Heterosexuelle auch als Paar ein Kind adoptieren können.
Fraktionschefin Renate Künast sprach von einem Sieg für die Kinder, denn diese seien jetzt auch rechtlich verbunden mit denen, die im Alltag schon längst ihre sozialen Eltern seien. „Wiederholt hat Karlsruhe die schwarzgelbe Regierung zurechtgewiesen, weil sie an den Bedürfnissen von Familien in Deutschland vorbeigeht“, sagte Künast. „Familie ist da, wo Erwachsene Verantwortung übernehmen - egal, ob Hetero oder Homo.“Kurznachrichtendienst Twitter.
„Super“, meinte Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt am Dienstag wenige Sekunden nach der Verkündung imDoch den Wunsch der Ärztin, gleichfalls Adoptivmutter zu werden, lehnten die Gerichte ab.
Auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen zwei Frauen aus Österreich dagegen, dass dort Homosexuelle nicht das leibliche Kind des Partners oder der Partnerin adoptieren dürfen. Eine solche „Stiefkindadoption“ ist in der Bundesrepublik allerdings erlaubt.
Schon mehrmals hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte homosexueller Paare gestärkt - etwa bei der Erbschaftssteuer und beim Familienzuschlag für Beamte. Auch zur Frage des Ehegattensplittings sind mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig; hierüber wollen die Karlsruher Richter noch in diesem Jahr entscheiden.