Das Bundesverfassungsgericht hat die Forderung der Linken nach mehr Rechten für die Opposition im Bundestag zurückgewiesen. Der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle wies das unter Verweis auf den Wortlaut des Grundgesetzes ab. Der verfassungsrechtliche Grundsatz effektiver Opposition umfasse kein Gebot spezifischer Oppositionsfraktionsrechte, hieß es in der Entscheidung.
Die Bundestagsfraktion der Linken wollte erreichen, dass angesichts häufiger werdender großer Regierungskoalitionen die Rechte kleiner Oppositionsfraktionen gesetzlich gestärkt werden, um deren Kontrollfunktion effektiver zu machen. Dazu sollte auch die Möglichkeit erweitert werden, Gesetze beim Verfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Im Bundestag stellen die beiden Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken 127 der 630 Parlamentarier. Damit sind sie selbst gemeinsam zu schwach, um gegen die große Koalition aus CDU, CSU und SPD bestimmte, im Grundgesetz verankerten Minderheitsrechte wahrzunehmen, für die ein Viertel der Abgeordneten nötig ist.