Bundesverfassungsgericht NPD wird nicht verboten

Das Bundesverfassungsgericht hat nach monatelangen Beratungen entschieden: Die NPD wird nicht verboten. Es ist eine Niederlage für den Bundesrat.

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Das Bundesverfassungsgericht hat über ein Verbot der rechtsextremen Partei entschieden. Quelle: dpa

Karlsruhe Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag den Antrag der Bundesländer dazu ab.

Kritiker des Verfahrens hatten im Vorfeld des Urteils bezweifelt, dass die organisatorisch und finanziell angeschlagene sowie in keinem Landtag mehr vertretene Partei die Verbotskriterien erfüllt. Sie führten an, die NPD sei politisch zu unbedeutend, um eine derart scharfe Maßnahme zu rechtfertigen.

Die NPD erlebte Anfang der 2000er Jahre vor allem in Ostdeutschland wachsenden Zuspruch und brachte bei der Landtagswahl 2004 in Sachsen fast jeden zehnten Wähler hinter sich. 2006 zog sie auch in den Landtag in Schwerin ein. Die Parlamentsfraktionen galten als wichtige Geldquellen, die Abgeordnetenbüros als Stützen der Parteistruktur. Fortwährende Führungsstreitigkeiten in der Bundespartei und Finanzprobleme brachten die NPD immer wieder in die Schlagzeilen, was maßgeblich zu dem wieder abflauenden Wählerinteresse geführt haben dürfte.

2015 konstatierte der Verfassungsschutz eine Konsolidierung der mit rund 5200 Anhängern mitgliederstärksten rechtsextremistischen Partei in Deutschland auf niedrigem Niveau. Finanziell ist die von Frank Franz geführte NPD weiterhin stark angeschlagen. Trotz des Verlustes ihrer Parlamentssitze in Dresden und Schwerin hat die NPD ihre Hochburgen weiterhin vor allem in Ostdeutschland, wo sie auch in einer Reihe von Kommunalparlamenten sitzt.

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