Bundesverfassungsgericht Union droht bei Aussetzen der Schuldenbremse mit Gang nach Karlsruhe

Die Oppositionsfraktion lehnt ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse ab. Stattdessen fordert die Union die Bundesregierung auf, ihre Ausgaben einzuschränken.

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Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU will verhindern, dass die Schuldenbremse erneut ausgesetzt wird. Quelle: IMAGO/Christian Spicker

Die Unionsfraktion im Bundestag lehnt ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse im kommenden Jahr wegen möglicher weiterer Entlastungspakete strikt ab. „Diese Option steht nicht zur Verfügung, sonst wird das verfassungsrechtlich geklärt werden müssen“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei am Dienstag in Berlin. Die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Abweichen von den strengen Regeln für die Neuverschuldung lägen nicht vor.

Artikel 115 des Grundgesetzes lässt nur eine minimale Neuverschuldung zu. Weiter heißt es dort: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden.“ Eine Zustimmung der Union wäre also nicht erforderlich.

Frei lehnte auch Steuererhöhungen ab, um mehr Geld in die Kasse des Staates zu bringen, wenn weitere Entlastungspakete für Bürger und Unternehmen angesichts der hohen Inflation nötig werden sollten. Stattdessen sollte man „gern mal über die Ausgabenseite nachdenken“.

Das habe man in den vergangenen zehn Jahren mit ständig steigenden Steuereinnahmen etwas verlernt. „Das galt auch für die von uns geführten Regierungen“, räumte der CDU-Politiker ein.

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