Bundesverfassungsgericht Vor Verhandlung des Verfassungsgerichts: Union verteidigt Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung

Um digitale Herausforderungen meistern zu können, bekommen die Parteien seit 2018 mehr Geld. Doch war die Gesetzesänderung verfassungswidrig? Das will die Opposition klären lassen.

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Parteienrecht sei immer strittig, findet der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling. Daher sei die Verhandlung in Karlsruhe nicht außergewöhnlich. Quelle: dpa

Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling, hat die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro verteidigt. Er sei „sehr zuversichtlich“, dass die Argumente für die Anhebung tragen, sagte der CDU-Politiker am Dienstag im Deutschlandfunk kurz vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das entsprechende Gesetz. Sollte dieses vom Gericht akzeptiert werden, hätten auch alle Parteien etwas davon, sagte Heveling.

Der Bundestag hatte 2018 mit Stimmen von Union und SPD und gegen das Votum der Opposition die absolute Obergrenze für den staatlichen Anteil auf nunmehr 190 Millionen Euro aufgestockt. Union und SPD argumentierten vor allem mit höheren Ausgaben durch die Digitalisierung, etwa für mehr Datensicherheit und interaktive Internetauftritte.

Heveling betonte, die Verfahren müssten ganz besonders sicher sein. Digitale Verfahren bräuchten hohe Sicherheitsstandards, das erfordere eine deutliches Mehr an Mitteln. Der CDU-Politiker sieht sich auch durch die Corona-Pandemie bestätigt, in der viele Parteien etwa digitale Parteitage abgehalten hätten.

Heveling betonte, das Parteienrecht sei immer streitig, weshalb es nicht außergewöhnlich sei, dass ein solches Gesetz in Karlsruhe lande. Wie sich mögliche Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP dazu verhält, darüber wollte Heveling nicht spekulieren. Es hänge auch von dem Urteil ab, das am Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag, aber noch nicht erwartet wird.

Grüne, Linkspartei und FDP gehen mit einem Normenkontrollantrag gegen die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung vor. Die AfD-Fraktion hat eine Organklage eingereicht, weil das Gesetz aus ihrer Sicht zu schnell beschlossen wurde.

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