Bundesverfassungsgerichts-Urteil Finanzminister Scholz will Steuererhöhungen bei Neuregelung der Grundsteuer vermeiden

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Grundsteuer neu zu regeln. Steuererhöhungen soll es nicht geben.

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Bei der Neuregelung der Grundsteuer soll es nach seinem Willen keine Steuererhöhungen geben. Quelle: dpa

Berlin Bundesfinanzminister Olaf Scholz will bei der erforderlichen Neuregelung der Grundsteuer sicherstellen, dass es nicht zu Steuererhöhungen für Grundeigentümer und Mieter kommt. Das sagte der SPD-Politiker am Dienstag am Rande der ersten Klausur des neuen schwarz-roten Kabinetts in Schloss Meseberg nördlich von Berlin.

Eine Neuregelung müsse auch sicherstellen, dass die Gemeinden ihre Aufgaben gut wahrnehmen könnten. „Das wird uns mit konstruktivem Geist auch gelingen, und natürlich mit der notwendigen Geschwindigkeit, die jetzt angesagt ist.“

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer in Westdeutschland für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine kurze Frist zur Neuregelung gesetzt. Die Steuer darf nur noch bis Ende 2019 auf Grundlage des alten Gesetzes erhoben werden.

„Das ist ein konstruktiver Rahmen für die Tätigkeit des Gesetzgebers, die trotzdem sehr ambitioniert ist“, sagte Scholz. „Ich bin überzeugt, dass es jetzt schnell darauf ankommt, dass sich Bund und Länder zusammensetzen, dass auch mit den Gemeinden gesprochen wird.“

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