Bundesverfassungsrichter Verpflichtung auf Verhaltenskodex geplant

Die Millionen-Abfindung für Hohmann-Dennhardt bei VW sorgt derzeit für Unmut – und wirft auch in Karlsruhe grundsätzliche Fragen auf. Für die Zukunft wolle man verbindlich klären, was dem Amt angemessen ist.

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Die Richter wollen sich künftig auf einen Verhaltenskodex einigen. Quelle: Reuters

Karlsruhe Nach dem Vorbild etlicher Wirtschaftsunternehmen wollen sich die Richter am Bundesverfassungsgericht einen Verhaltenskodex geben. Ziel ist eine freiwillige Selbstverpflichtung auf bestimmte Regeln, etwa für Nebentätigkeiten oder das Verhalten nach dem Ausscheiden aus dem Richteramt. Das kündigte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle beim Jahrespresseempfang am Dienstagabend in Karlsruhe an. Die Vorarbeit leistet demnach bereits eine Arbeitsgruppe. Wie zu hören war, soll der fertige Kodex auch veröffentlicht werden, möglicherweise noch in diesem Jahr.

Zuletzt hatte die ehemalige Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt für Diskussionen gesorgt, die nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand von Volkswagen mehr als zwölf Millionen Euro Abfindung erhält. Die Idee für den Richter-Kodex gibt es dem Vernehmen nach aber schon seit dem vergangenen Jahr.

Konkrete Ereignisse oder Missstände waren demnach nicht der Anlass für die Initiative. Ein Stück weit folge das Gericht auch dem Zeitgeist. In die Diskussion über das eigene Selbstverständnis sollen unter anderem ausgeschiedene Verfassungsrichter eingebunden werden.

Die Arbeit an dem Regelwerk steht demnach noch am Anfang. Welche Punkte in welcher Ausgestaltung aufgenommen werden sollen, müsse noch gemeinsam entwickelt werden. Eine wichtige Frage könnte sein, welche Aufgaben ein Richter nach seinem Ausscheiden bedenkenlos übernehmen kann und welche eher nicht. Möglicherweise könnte eine Karenzzeit angebracht sein. Diskutiert werden dürfte auch, wie das Gericht seinen Umgang mit den Medien gestaltet und welche öffentlichen Äußerungen während und nach der Amtszeit angemessen sind.

Bundesverfassungsrichter unterstehen keiner Dienstaufsicht. Die 16 Richter der beiden Senate sind auf zwölf Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist nicht vorgesehen, um Unabhängigkeit zu gewährleisten. Richter kann sein, wer zwischen 40 und 68 Jahre alt ist.

Was die Richter nach ihrem Ausscheiden tun, ist folglich sehr unterschiedlich. Die 2016 gestorbene frühere Gerichtspräsidentin Jutta Limbach war anschließend Präsidentin des Goethe-Instituts, eine eher repräsentative Aufgabe mit Aufsichtsfunktion. Voßkuhles Vorgänger Hans-Jürgen Papier kehrte bis zur Emeritierung als Hochschullehrer nach München zurück und meldet sich heute häufig in politischen Debatten zu Wort, etwa zur Flüchtlingskrise.

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