Bundesverwaltungsgericht Bundesnachrichtendienst darf Telefon-Metadaten nicht speichern

Ein Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts hat dem Bundesnachrichtendienst am Donnerstag verboten, massenhaft Telefon-Metadaten zu speichern. Es gebe keine gesetzliche Grundlage für die Datensammelei.

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Gerichtsurteil gegen den Bundesnachrichtendienst: Der darf nicht länger massenhaft Telefon-Metadaten sammeln. Quelle: dpa

Leipzig
Das Bundesverwaltungsgericht hat der massenhaften Speicherung von Telefon-Metadaten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) einen Riegel vorgeschoben. Wie das Gericht in Leipzig am Donnerstag mitteilte, fehlt für diese Speicherung die nötige gesetzliche Grundlage. Deswegen müsse der BND die Praxis unterlassen. Gegen die Speicherung der anonymisierten Verbindungsdaten in der BND-Datei „Veras“ hatten die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) sowie ein Rechtsanwalt geklagt. Das Urteil gilt strenggenommen nur für die Kläger, ist aber eine klare Absage an die Datensammelei des BND.

„Das Urteil ist ein historischer Erfolg für Reporter ohne Grenzen, weil es uns gelungen ist, dem BND Grenzen aufzuzeigen“, erklärte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. Auch andere Personen und Organisationen könnten nun vom BND verlangen, dass ihre Daten nicht gespeichert werden.

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