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Bundesverwaltungsgericht Urteil stärkt Netzagentur den Rücken

Das Bundesverfassungsgerichts räumt der Netzagentur einen Beurteilungsspielraum bei der Berechnung der Netzentgelte für Telekom-Konkurrenten ein. Unklar ist, ob die Entscheidung Auswirkungen auf die Verbraucher hat.

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Die Bundesnetzagentur und ihr Präsident Matthias Kurth sehen sich durch das Urteil in ihrer Auffassung bestätigt. Quelle: ap

Leipzig Das Bundesverwaltungsgericht hat der Bundesnetzagentur im Streit um die Berechnung der Durchleitungsgebühren für Telekom-Konkurrenten den Rücken gestärkt. Die Wettbewerbsbehörde habe bei der Berechnung der Netzentgelte einen gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum, entschied das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Ein Sprecher der Netzagentur sagte, die Behörde sehe sich damit in ihrer Auffassung bestätigt.

Der Hintergrund des Rechtsstreits: Die Netzagentur legt als Regulierungsbehörde auch die Entgelte fest, die die Telekom als Ex-Monopolist ihren Konkurrenten für die Nutzung ihres Netzes auf der „letzten Meile“ zum Endkunden in Rechnung stellen darf. Eine wichtige Rolle bei der Berechnung spielt dabei die Bestimmung des Investitionswertes des Telekom-Netzes. Umstritten ist dabei vor allem, ob bei der Berechnung die - niedrigeren - tatsächlichen Herstellungskosten oder die - höheren - Wiederbeschaffungskosten zugrunde zu legen sind.

Das Gericht entschied nun unter Berücksichtigung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass die Art der Berechnung im Ermessen der Regulierungsbehörde liege. Dabei habe die Behörde abzuwägen, welcher Ansatz den Nutzerinteressen, der Sicherstellung eines Chancen gleichen Wettbewerbs und dem Ziel, effiziente Infrastrukturinvestitionen und Innovationen sicherzustellen, am ehesten gerecht werde. Die Gründe für ihre Entscheidung müsse sie in der Entgeltgenehmigung aber klar darlegen.

Weil dies in der Vergangenheit nicht geschehen sei, hob das Gericht die beklagte Entgeltgenehmigung aus dem Jahr 2001 auf. Der Gerichtssprecher betonte allerdings, der Netzagentur sei kein Vorwurf zu machen. Denn der Europäische Gerichtshof habe erst Jahre später die Notwendigkeit einer derartigen Begründung herausgearbeitet. „Damals konnte die Behörde das nicht wissen“, sagte der Sprecher.

Ein Vodafone-Sprecher bedauerte, dass das Bundesverwaltungsgericht entgegen der Entscheidung der Vorinstanz keine Verpflichtung der Netzagentur sehe, zumindest teilweise die niedrigeren historischen Kosten des Telekom-Netzes anzusetzen.

Ob die Entscheidung Auswirkungen auf die Verbraucher haben wird, war zunächst unklar.

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