Berlin Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Klaus Bouillon (CDU), geht davon aus, dass im November die ersten Übungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Terrorabwehr stattfinden können. „Ich erwarte, dass Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 31. August grünes Licht für die Übungen geben. Dann können bereits im November Stabsübungen zum Einsatz der Bundeswehr im Innern stattfinden“, sagte der saarländische Ressortchef der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Samstag).
Über Bundeswehreinsätze im Inneren wird seit Jahren gestritten. Union und SPD hatten sich im Juli im neuen Weißbuch zur Sicherheitspolitik auf den Kompromiss verständigt, dass die Bundeswehr bei größeren Anschlägen auch ohne Grundgesetzänderung eingesetzt werden kann. Die Bundesregierung will den Einsatz der Bundeswehr im Inneren für den Fall von terroristischen Großlagen üben, damit im Ernstfall Kommunikation und Zusammenarbeit von Bundeswehr und Polizei reibungslos funktionieren.
Das Grundgesetz erlaubt solche Einsätze nur in Ausnahmefällen. Auf Terroranschläge wird darin kein Bezug genommen. Die Union ist deswegen für eine Klarstellung der Verfassung, hat wegen des Widerstands der SPD aber nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 entschieden, dass ein Einsatz der Bundeswehr auch bei großen Terroranschlägen möglich ist.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sprach sich dafür aus, dass alle Bundesländer eine Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bundeswehr bei Terrorlagen üben sollen. Mit einem entsprechenden Brief habe sich Pistorius an Bouillon gewandt, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag). Pistorius schlage darin vor, unter Federführung der Polizei und auf Basis der geltenden Rechtslage die Zusammenarbeit flächendeckend zu testen.
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) schlug nach Angaben des Redaktionsnetzwerks vor, noch im November eine erste gemeinsame Übung mit einem Personal „in höherer vierstelliger Größe“ durchzuführen.