Bundeswehr Generäle gaben Dienstreisen als Trainingsflüge aus

Bundeswehrgeneräle sollen laut einem Bericht die Flugbereitschaft für Dienstreisen genutzt haben. Sie hätten die Genehmigungen des Verteidigungsministerium umgehen wollen. Zugriff auf die Regierungsmaschinen haben sie nicht.

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Die Regierungsmaschinen stehen dem sogenannten politischen und parlamentarischen Bereich zur Verfügung. Quelle: dpa

Berlin Bundeswehrgeneräle nutzen nach Recherchen der Zeitungen der Funke Mediengruppe die Flugbereitschaft für Dienstreisen, obwohl sie dazu generell nicht berechtigt sind. Unter Berufung auf interne E-Mails der Flugbereitschaft melden die Zeitungen (Freitag), diese Flüge würden als Trainings- und Ausbildungsflüge für die Piloten gekennzeichnet, um das für die Genehmigungen zuständige Verteidigungsministerium zu umgehen.

Die Regierungsmaschinen stehen dem sogenannten politischen und parlamentarischen Bereich zur Verfügung, also zum Beispiel dem Bundespräsidenten und Mitgliedern der Bundesregierung. Generäle der Bundeswehr gehören nicht zu den Anfrageberechtigten.

Das Verteidigungsministerium listete auf Anfrage der Funke-Zeitungen insgesamt 22 Aus- und Weiterbildungsflüge zwischen August 2015 und Juli 2017 auf, bei denen Generäle an Bord waren. Eine Ministeriumssprecherin wird mit der Aussage zitiert, dass bei Aus- und Weiterbildungsflügen „grundsätzlich im Rahmen freier Kapazitäten die Möglichkeit des dienstlich veranlassten Mitfluges von Bundeswehrangehörigen (z.B. bei Dienstreisen)“ bestehe. Den Zeitungen liegen aber Unterlagen vor, wonach es teilweise andersherum geplant wurde: Generäle hätten Dienstreisen geplant, für die dann „Trainingsflüge“ beantragt wurden.

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