SPD und Linke haben die Forderung des Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels nach mehr Kompetenzen für die Bundeswehr im Inland zurückgewiesen. „Wir sollten grundsätzlich nicht bei jeder temporären Lage über Verfassungsänderungen reden“, sagte SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold.
Arnold sagte, er teile die Auffassung des Wehrbeauftragten absolut nicht. „Es wäre abenteuerlich, der Bundeswehr auch die Steuerung solcher Einsätze zu übertragen“, sagte er. „Ich wollte umgekehrt auch nicht, dass die Bundeswehr andere Behörden kommandieren kann.“
Ähnlich äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte. „Eine Grundgesetzänderung ist überflüssig“, sagte er der dpa. „Die aktuelle Flüchtlingsdebatte sollte nicht missbraucht werden, um die Schranken für einen Bundeswehreinsatz im Innern niederzureißen.“
Der Wehrbeauftragte Bartels hatte mehr Rechte für die Bundeswehr bei ihren Hilfseinsätzen im Inland gefordert und eine Überprüfung des Grundgesetzes angeregt. Wenn die Bundeswehr wie jetzt in der Flüchtlingskrise mit einer großen Zahl von Soldaten helfe, müsse sie dies auch in Eigenregie tun können, sagte er. Derzeit müssten sich die Soldaten noch von einzelnen Mitarbeitern ziviler Hilfsorganisationen oder des Bundesamtes für Flüchtlinge sagen lassen, was sie zu tun habe. „Wenn die Bundeswehr eine Aufgabe im Inneren übernimmt, sollte sie die als Arbeitspaket auch ganz übernehmen.“
Um eine solche Regelung zu ermöglichen könnte eine Überprüfung des Artikels 35, Absatz 1 des Grundgesetzes sinnvoll sein, sagte Bartels. Dort ist die Rechts- und Amtshilfe zwischen Behörden des Bundes und der Länder geregelt.
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Prämien und Zuschläge
Um hoch qualifiziertes Personal zu binden, soll auch die Bundeswehr künftig Prämien und Zuschläge auszahlen können. Diese sollen 20 Prozent der ersten Stufe des Grundgehalts betragen, über einen Zeitraum von vier Jahren.
Für die 42.450 Zeitsoldaten mit Mannschaftsdienstgraden sollen Aufstiegschancen verbessert werden. Statt bisher 20 Prozent von ihnen sollen künftig bis zu 50 Prozent die höchste Laufbahnstufe erreichen können.
Durch eine Nachversicherung sollen die Renten für Zeitsoldaten verbessert werden. Damit sollen sie zivilen Arbeitnehmern gleichgestellt werden.
Bisher können nur Soldaten mit Kindern unter 18 Jahren oder für die Pflege eines Angehörigen Teilzeit arbeiten. Künftig soll es keine Beschränkungen mehr geben.
Erstmals wird es bei der Bundeswehr eine gesetzlich geregelte Arbeitszeit von 41 Stunden in der Woche und Regeln für die Vergütung von Überstunden geben.
Der Wehrsold soll zum 1. November 2015 um 60 Euro erhöht werden. Das entspricht rund sieben Prozent des derzeitigen Solds von 777 bis 1146 Euro pro Monat.
Für besonders schwere Jobs, etwa Minentaucher oder Arbeitsplätze im Bunker, sollen 20 teilweise seit Jahren unveränderte Zuschläge um bis zu 40 Prozent erhöht und drei neue Erschwerniszulagen eingeführt werden. Davon sollen insgesamt 22.000 Soldaten und 500 Zivilbeschäftigte profitieren.
An der Flüchtlingshilfe sind derzeit rund 7000 Soldaten beteiligt. Zu ihren Aufgaben zählen der Aufbau von Unterkünften, Personentransport, Verwaltungstätigkeiten bei der Aufnahme von Flüchtlingen und medizinische Versorgung. Bartels betonte, dass es sich dabei nur um eine schnelle Nothilfe und nicht um eine Daueraufgabe handeln könne. „Das muss im nächsten Jahr sukzessive wieder zurückgefahren werden.“
Nach Auffassung des Wehrbeauftragten kann die Bundeswehr auch bei Terroranschlägen im Inland eingesetzt werden. Das Grundgesetz lasse einen Einsatz bei innerem Notstand oder besonders schweren Unglücksfällen zu, sagte er. „Das kann zum Beispiel ein schwerer Terroranschlag sein. Wenn wir eine solche Situation hätten, dann müsste die Bundesregierung entscheiden, ob sie das auslöst, was das Grundgesetz hergibt“, sagte Bartels. „Das ist geregelt. Da muss man nicht neue Regeln erfinden.“
Eine große Mehrheit der Deutschen befürwortet einen Bundeswehreinsatz im Inland im Fall eines Terroranschlags. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov für die Nachrichtenagentur dpa lehnten nur 7 Prozent einen solchen Einsatz grundsätzlich ab. 53 Prozent sagten dagegen, sie seien „auf jeden Fall“ dafür, dass Soldaten im Ernstfall beispielsweise Gebäude in Innenstädten schützen. Weitere 35 Prozent meinten, sie würden einen Bundeswehreinsatz im Inneren mit „klar begrenzten Aufgaben“ unterstützen.
Laut Grundgesetz ist es die alleinige Aufgabe der Polizei, für Sicherheit im Inland zu sorgen. Die Bundeswehr darf nur in Ausnahmefällen helfen: im Verteidigungs- oder Spannungsfall, bei einer Naturkatastrophe, einem besonders schweren Unglücksfall oder zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Seit Jahrzehnten wird darüber diskutiert, ob die Regeln im Grundgesetz geändert werden müssen - gerade im Hinblick auf die Terrorgefahr. Die Anschläge in Paris haben die Debatte wiederbelebt. In der französischen Hauptstadt und auch beim Terroralarm in Brüssel kamen Soldaten zum Einsatz.