Bundeswehr Wehrbeauftragter fordert mehr Rechte für Inlandseinsätze

Schon jetzt sind durch die Flüchtlingshilfe mehr als doppelt so viele Soldaten im Inlands- wie im Auslandseinsatz. Der Wehrbeauftragte meint, die Truppe müsse für solche Einsätze auch rechtlich gestärkt werden.

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So marode ist die Bundeswehr
Aufklärungsjets am BodenImmer neue Einsätze stellen Deutschlands Armee vor Herausforderungen. Immer wieder kommt es dabei auch zu Problemen mit dem Material. So waren die deutschen "Tornados", die für Aufklärungsflüge gegen die Terrormiliz IS in Syrien und im Irak eingesetzt werden, zunächst nachts nicht einsetzbar. Die Cockpit-Beleuchtung war zu hell. Zwar hat die Bundeswehr die Flieger nachgerüstet, doch nicht alle Jets sind tatsächlich einsetzbar. Von den 93 deutschen Tornados waren laut Berichten aus dem November nur 66 in Betrieb - und nur 29 einsatzbereit. Das macht eine Quote von 44 Prozent, vor einem Jahr waren immerhin noch 58 Prozent der Flugzeuge einsatzbereit. Die teilweise über 30 Jahre alten Flugzeuge gelten als Auslaufmodelle. Quelle: dpa
Kampfjets ohne RaketenBeim Nachfolgemodell Eurofighter sind immerhin schon 55 Prozent der 109 Kampfjets einsatzbereit. Dieser Wert lag im vergangenen Jahr aber noch bei 57 Prozent. Wie im November bekannt wurde, fehlt es der Bundeswehr allerdings an Raketen für ihre Flugzeuge: Insgesamt 82 radargelenkte Amraam-Raketen besitzt die Bundeswehr, berichtet die "Bild am Sonntag". Im Ernstfall aber sollte jeder Jet mit zwei Raketen bestückt werden - die Bundeswehr bräuchte also 218 Amraam-Raketen. Quelle: dpa
Hubschrauber mit TriebwerksschädenNoch schlechter steht es um die Hubschrauber-Flotte: Nur 22 Prozent der Transporthubschrauber des Typs NH90 der Bundeswehr sind einsatzbereit. Der Hubschrauber hat vor allem Probleme mit seinen Triebwerken: 2014 musste ein Pilot auf dem Stützpunkt in Termes in Usbekistan notlanden, weil ein Triebwerk explodiert war. Eigentlich hat sich die Bundeswehr das Ziel gesetzt, dass 70 Prozent der zur Verfügung stehenden Bestandes für den täglichen Dienst nutzbar sein soll. Doch insbesondere bei ihren Fluggeräten verfehlt die Bundeswehr diesen Werte oft deutlich. Quelle: dpa
Flügellahmes FluggerätSo ist nur jeder vierte Schiffshubschrauber "Sea King" (siehe Foto) bereit für einen Einsatz. Beim Kampfhubschrauber Tiger liegt die Quote bei 26 Prozent, beim Transporthubschrauber CH53 immerhin schon bei 40 Prozent. „Die Lage der fliegenden Systeme bleibt unbefriedigend“, urteilt Generalinspekteur Volker Wieker in seinem aktuellen Bericht zum Zustand der Hauptwaffensysteme. 5,6 Milliarden Euro will die Bundeswehr in den nächsten zehn Jahren investieren, um den Zustand ihrer Ausrüstung zu verbessern. Quelle: dpa
Transportflugzeuge mit LieferschwierigkeitenUnd von den Transportflugzeugen "Transall" sind nur 57 Prozent bereit zum Abheben. Die teilweise über 40 Jahre alten Flugzeuge gelten als anfällig für technische Defekte. 2014 sorgte das für eine Blamage für die Bundeswehr im Irak, wo die Ausbilder der Bundeswehr kurdische Peschmerga-Kämpfer bei ihrem Kampf gegen den "Islamischen Staat" unterstützen sollten. Weil die Transall-Maschine streikte, konnten die Soldaten nicht zu ihrer Mission aufbrechen und mussten die Maschine wieder verlassen. Eigentlich sollen die Transall-Flugzeuge in den kommenden Jahren durch neue Airbus-Transportflugzeuge des Typs A400M ersetzt werden. 53 der Maschinen hat die Bundeswehr bestellt, doch die Auslieferung verzögert sich. Erst zwei Exemplare kann die Bundeswehr dieses Jahr im Empfang nehmen, die dazu nicht mal alle Funktionen haben: Fallschirmspringer zum Beispiel können die ausgelieferten Flugzeuge nicht absetzen. Airbus muss wegen der Probleme 13 Millionen Euro an den Bund zahlen. Quelle: dpa
Panzer mit BremsproblemenDie Bodenausrüstung findet sich zwar in besserem Zustand als die Flugsysteme der Bundeswehr. Aber auch hier gibt es Probleme, zum Beispiel beim Panzer "Puma". Aus Sicherheitsgründen musste die Höchstgeschwindigkeit für den Panzer von 70 km/h auf nur noch 50 km/h heruntergesetzt werden. Der Grund: Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h bremst der Panzer nicht mehr zuverlässig, der Bremsweg verdoppelt sich, wie das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBs) bei Tests herausfand. Die Probleme gab es wohl auch, weil die Bundeswehr erst spät in der Entwicklungsphase den Wunsch einbrachte, dass der Panzer bis zu 70 km/h schnell fahren sollte. Außerdem sollte der 1000 PS starke, bis zu 2000 Schuss pro Minute abfeuernde Panzer ohne Panzerung nur 31,5 Tonnen wiegen. Die Hersteller Krauss Maffei und Rheinmetall hatten Schwierigkeiten, die Auflagen zu erfüllen. Auch deshalb lieferten sie den Panzer erst in diesem Juni aus, ganze fünf Jahre später als geplant. Quelle: dpa
Das Skandal-GewehrDas Dauerthema bleibt jedoch das Pannengewehr G36: Das Sturmgewehr des Herstellers Heckler und Koch soll bei hohen Temperaturen nicht mehr präzise schießen, Verteidigungsministerin von der Leyen erklärte daraufhin, das Gewehr habe bei der Bundeswehr keine Zukunft. Rund 180 Euro hat die Bundeswehr für die insgesamt 178.000 Gewehre bezahlt. Die Aufklärung der Affäre bindet viele Kapazitäten im Ministerium: Insgesamt vier Kommissionen befassen sich mit dem Skandal. Ab 2019 soll ein neues Sturmgewehr das G36 ablösen. Quelle: dpa

SPD und Linke haben die Forderung des Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels nach mehr Kompetenzen für die Bundeswehr im Inland zurückgewiesen. „Wir sollten grundsätzlich nicht bei jeder temporären Lage über Verfassungsänderungen reden“, sagte SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold.

Arnold sagte, er teile die Auffassung des Wehrbeauftragten absolut nicht. „Es wäre abenteuerlich, der Bundeswehr auch die Steuerung solcher Einsätze zu übertragen“, sagte er. „Ich wollte umgekehrt auch nicht, dass die Bundeswehr andere Behörden kommandieren kann.“

Ähnlich äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte. „Eine Grundgesetzänderung ist überflüssig“, sagte er der dpa. „Die aktuelle Flüchtlingsdebatte sollte nicht missbraucht werden, um die Schranken für einen Bundeswehreinsatz im Innern niederzureißen.“

Der Wehrbeauftragte Bartels hatte mehr Rechte für die Bundeswehr bei ihren Hilfseinsätzen im Inland gefordert und eine Überprüfung des Grundgesetzes angeregt. Wenn die Bundeswehr wie jetzt in der Flüchtlingskrise mit einer großen Zahl von Soldaten helfe, müsse sie dies auch in Eigenregie tun können, sagte er. Derzeit müssten sich die Soldaten noch von einzelnen Mitarbeitern ziviler Hilfsorganisationen oder des Bundesamtes für Flüchtlinge sagen lassen, was sie zu tun habe. „Wenn die Bundeswehr eine Aufgabe im Inneren übernimmt, sollte sie die als Arbeitspaket auch ganz übernehmen.“

Um eine solche Regelung zu ermöglichen könnte eine Überprüfung des Artikels 35, Absatz 1 des Grundgesetzes sinnvoll sein, sagte Bartels. Dort ist die Rechts- und Amtshilfe zwischen Behörden des Bundes und der Länder geregelt.

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An der Flüchtlingshilfe sind derzeit rund 7000 Soldaten beteiligt. Zu ihren Aufgaben zählen der Aufbau von Unterkünften, Personentransport, Verwaltungstätigkeiten bei der Aufnahme von Flüchtlingen und medizinische Versorgung. Bartels betonte, dass es sich dabei nur um eine schnelle Nothilfe und nicht um eine Daueraufgabe handeln könne. „Das muss im nächsten Jahr sukzessive wieder zurückgefahren werden.“

Nach Auffassung des Wehrbeauftragten kann die Bundeswehr auch bei Terroranschlägen im Inland eingesetzt werden. Das Grundgesetz lasse einen Einsatz bei innerem Notstand oder besonders schweren Unglücksfällen zu, sagte er. „Das kann zum Beispiel ein schwerer Terroranschlag sein. Wenn wir eine solche Situation hätten, dann müsste die Bundesregierung entscheiden, ob sie das auslöst, was das Grundgesetz hergibt“, sagte Bartels. „Das ist geregelt. Da muss man nicht neue Regeln erfinden.“

Eine große Mehrheit der Deutschen befürwortet einen Bundeswehreinsatz im Inland im Fall eines Terroranschlags. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov für die Nachrichtenagentur dpa lehnten nur 7 Prozent einen solchen Einsatz grundsätzlich ab. 53 Prozent sagten dagegen, sie seien „auf jeden Fall“ dafür, dass Soldaten im Ernstfall beispielsweise Gebäude in Innenstädten schützen. Weitere 35 Prozent meinten, sie würden einen Bundeswehreinsatz im Inneren mit „klar begrenzten Aufgaben“ unterstützen.

Laut Grundgesetz ist es die alleinige Aufgabe der Polizei, für Sicherheit im Inland zu sorgen. Die Bundeswehr darf nur in Ausnahmefällen helfen: im Verteidigungs- oder Spannungsfall, bei einer Naturkatastrophe, einem besonders schweren Unglücksfall oder zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Seit Jahrzehnten wird darüber diskutiert, ob die Regeln im Grundgesetz geändert werden müssen - gerade im Hinblick auf die Terrorgefahr. Die Anschläge in Paris haben die Debatte wiederbelebt. In der französischen Hauptstadt und auch beim Terroralarm in Brüssel kamen Soldaten zum Einsatz.

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