




Die Bundesregierung will den Anbau und Handel von Cannabis zur Schmerztherapie in die Hände einer staatlichen Stelle geben. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte am Sonntag, dass der Vorschlag einer „Cannabisagentur“ in einem Referentenentwurf enthalten sei. Die „Welt am Sonntag“ hatte zuvor darüber berichtet. Die Gesamtkoordination soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt werden.
Wie sich der Marktpreis von Marihuana zusammensetzt
Verkaufspreis: 10,00 Euro
Dealerzuschlag. 4,50 Euro
Herstellerzuschlag: 4,50 Euro
Produktion: 1,00 Euro
Quelle: eigene Recherchen (grobe Schätzung), die Grünen
Verkaufspreis: 8,87 Euro
Cannabissteuer: 4,00 Euro
Einzelhandelszuschlag: 1,95 Euro
Großhandelszuschlag. 0,50 Euro
Produktion: 1,00 Euro
Quelle: die Grünen
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) haben sich wiederholt dafür ausgesprochen, den Zugang zu Cannabis als Medizin zu erleichtern. „Wir wollen, dass schwer kranke Menschen, denen nur durch Medizinalhanf geholfen werden kann, gut versorgt werden“, hatte Gröhe erklärt. Missbrauch müsse aber wirksam verhindert werden. Deshalb soll der Eigenanbau durch Patienten weiter verboten bleiben.
Wie Cannabis konsumiert wird
Tetrahydrocannabinol (THC). Je höher der THC-Gehalt, desto heftiger die Wirkung.
Getrocknete Blütenstände und Blätter. Wird als Joint oder in der Pfeife geraucht, meist zusammen mit Tabak.
THC-Gehalt: 14/20
Verbreitung: hoch
Harz der Blütenstände, meist zu Platten („Pieces“) gepresst. Wird als Joint und in der Pfeife geraucht oder vermischt mit Lebensmitteln: etwa verbacken als Keks.
THC-Gehalt: 10/30
Verbreitung: mittel
Dickflüssiges Extrakt aus Cannabisharz. Wird geraucht als Joint und in der Pfeife oder vermischt mit Lebensmitteln.
THC-Gehalt: 20/50
Verbreitung: niedrig
Quelle: eigene Recherche, LKA Düsseldorf
„Die Cannabisagentur schreibt den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf nach den Vorgaben des Vergaberechts aus, vergibt in wettbewerblichen Verfahren Aufträge über die Belieferung mit Medizinalhanf an Anbauer und schließt mit diesen zivilrechtliche Liefer- beziehungsweise Dienstleistungsverträge“, heißt es dem Zeitungsbericht zufolge in dem Entwurf. „Die Cannabisagentur verkauft den Medizinalhanf anschließend insbesondere an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler und Apotheken.“
Auch der Preis, den Krankenkassen für jedes an Patienten abgegebene Präparat zahlen müssen, soll demnach von der Agentur festgelegt werden. Der Referentenentwurf befindet sich nach Angaben des Ministeriums in der Ressortabstimmung. Wann die vorgesehene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft treten kann, ist noch unklar.
Deutschland
Derzeit dürfen etwa 400 Patienten in Deutschland legal Cannabis zu medizinischen Zwecken beziehen. Der Bedarf wird durch Importe aus den Niederlanden gedeckt. Die Bundesregierung kann keine Schätzung dazu abgeben, wie vielen Patienten in Deutschland eine Behandlung mit cannabishaltigen Arzneimitteln verordnet werden könnte. Bauen diese in der eigenen Wohnung Hanfpflanzen an, geraten sie derzeit aufgrund der geltenden Gesetzeslage rasch ins Visier von Ermittlern. Besitz, Anbau und Handel sind verboten.