Cannabis-Experte prangert an: „Die Regierung hat nicht durchgezogen“
Alles auf Rausch? Nicht ganz. Die Cannabis-Legalisierung geht nur langsam voran.
Foto: imago imagesWirtschaftsWoche: Herr Lutzhöft, Sie beraten Cannabis-Unternehmen, die mit einer Cannabis-Legalisierung einen neuen Milliardenmarkt gesehen haben. Wie ist die Stimmung bei Ihren Klienten?
Niels Lutzhöft: Das, was die Bundesregierung vorgestellt hat, ist schon ein bisschen enttäuschend. Das ist kein großer Wurf, aber auch kein mittlerer. Der Entwurf der Regierung ist sehr defensiv und geht den Weg des geringsten Widerstandes.
Inwiefern geringster Widerstand?
Dass der Besitz von 25 Gramm nicht mehr strafbar sein soll, dafür gibt es in den UN-Drogenkontrollverträgen und im Europarecht Ausnahmen. Da ist wenig Argumentation gefordert. Und: Die Bundesregierung will mit der Legalisierung des nicht-kommerziellen Eigenanbaus – das ist die sogenannte erste Säule der Legalisierung – schnell eine Teilregelung auf den Weg bringen, die sie nicht bei der EU-Kommission notifizieren muss. Denn sie betrifft ja nicht den freien Warenverkehr in der EU. Auch das reduziert Angriffsflächen.
Im vergangenen Herbst hatte Lauterbach noch recht ambitionierte Eckpunkte vorgestellt. Woran ist er gescheitert?
Lauterbach hat auf der Pressekonferenz jetzt sinngemäß von einer Absage an die ursprünglichen Eckpunkte aus Brüssel gesprochen. Die Bundesregierung hat das Vorhaben nach informellen Konsultationen zurückgezogen, bevor die EU-Kommission überhaupt begründen konnte, warum der deutsche Ansatz nicht EU-konform ist. Der mutigere Weg wäre es gewesen, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten mit klarer Begründung, weshalb die geplante Legalisierung die Grenzen des Völker- und Europarechts beachtet. Die Einführung eines kontrollierten Marktes für Cannabisprodukte wäre dann aber notifizierungspflichtig. Mit Verzögerungen von wenigstens drei bis sechs Monaten wäre daher zu rechnen. Und möglicherweise auch mit Einwänden: Das Notifizierungsverfahren will eigentlich nur sicherstellen, dass neue Gesetze der EU-Mitgliedsstaaten den Binnenmarkt nicht unzulässig beschränken – um allgemeine EU-Rechtskonformität und Drogenkontrollverträge geht es da nicht. Aber natürlich wäre die Kommission sensibilisiert und könnte später ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dann müsste der Europäische Gerichtshof entscheiden – wenn man sich nicht vorher einigt.
"Was die Bundesregierung vorgestellt hat, ist schon ein bisschen enttäuschend", sagt Rechtsanwalt Niels Lutzhöft.
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Heißt: Die Bundesregierung hat sich nicht getraut.
Richtig. Die Regierung hat nicht durchgezogen. Vielleicht fehlte auch die Lust. Oder vielleicht hat man auch einen Vorwand gesucht, um das ganze zunächst minimalinvasiv zu gestalten und zu schauen, wohin sich der Konsens in der EU entwickelt.
Vor allem der Import von Cannabis aus dem Ausland nach Deutschland ist aus Sicht der Bundesregierung problematisch. Auf der anderen Seite gibt es in Deutschland zu wenig Produktionskapazitäten – die Herstellung ist im internationalen Vergleich teuer. Hätte es denn aus rechtlicher Sicht Möglichkeiten gegeben, den Import zu ermöglichen?
Durchaus. Es gibt sogar eine Protokollerklärung der Schengen-Staaten, die sagt, dass eine Vertragspartei von den Schengen-Regeln zur Vorbeugung der Abhängigkeit von Suchterkrankungen abweichen kann. Genau das wäre beim Thema Cannabis der Fall. Herr Lauterbach sagt ja, die bisherige Drogenpolitik sei gescheitert – und die Legalisierung soll den Schwarzmarkt zurückdrängen. Trotzdem beruft sich die Bundesregierung nicht auf die Protokollerklärung der Schengen-Staaten, hinter der die Ausnahme für medizinische und wissenschaftliche Zwecke in den UN-Drogenkontrollverträgen steht. Die Regierung hätte viel weiter gehen können – mit etwas Mut.
Welche Chancen hat die Branche noch?
Die Regierung hat Modellprojekte angekündigt, in denen Cannabis verkauft werden soll. Wenn viele Regionen mitmachen, kann daraus ein größerer Testmarkt entstehen. Es gibt ja bereits Cannabis-Unternehmen, die in Deutschland Cannabis nach pharmazeutischen Standards produzieren – bislang für den Medizinalbereich. Für diese Firmen wäre dieser Markt interessant, wenn sie auch eine Lizenz für die Belieferung des Genussmarktes bekommen. Der Gesetzgeber könnte hierzu ein Zulassungsverfahren vorsehen, das eine Belieferung mit Cannabis in gleichbleibender Qualität unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen gewährleistet.
Sehen Sie schon klarer, welche Rolle die Modellprojekte für die Legalisierung spielen sollen?
Ich habe es so verstanden, dass solche Projekte jetzt erst mal fünf Jahre laufen sollen, bis sie abschließend ausgewertet werden. Auch daran kann man sehen, wie vorsichtig und abwartend der Ansatz ist.
Was halten Sie von den nicht gewinnorientierten Vereinen, die künftig Cannabis zu Genusszwecken anbauen dürfen?
So richtig durchdacht ist es nicht. Einerseits gibt es bislang sehr hohe Sicherheitsvorkehrungen für die Cannabisproduktion. Eine 100-Mitglieder-Kooperative beispielsweise könnte sich diese überhaupt nicht leisten. Auch können diese Vereine überhaupt nicht auf einem guten Qualitätsniveau Cannabis produzieren – sie werden Blüten herstellen, die von Ernte zu Ernte unterschiedliche THC-Werte haben. Im Medizinalbereich sind Abweichungen im THC-Gehalt von +/- 10 Prozent von der Angabe auf dem Etikett erlaubt. Medizinalcannabis wird in Deutschland in geschlossenen Indoor-Anlagen unter kontrollierten Licht- und Bewässerungsbedingungen angebaut. Derart geringe Abweichungen wären in der 100-Mitglieder-Kooperative nicht im Ansatz praktikabel. Wir hätten dann Cannabis in schwankender Qualität. Das wäre gerade für die angedachte THC-Obergrenze für Heranwachsende schwierig.
Welches Szenario wäre denn für Sie das beste gewesen?
Im Arzneimittelgesetz gibt es jetzt schon eine Vorschrift, die die Abgabe von Produkten, so wörtlich, „zu anderen Zwecken als zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden“ außerhalb von Apotheken regelt. Diesen Gedanken könnte man auf Cannabis übertragen. Gleiches gilt übrigens für bestimmte Pflanzen und Pflanzenteile oder entsprechende Mischungen. Cannabis hätte man also auch jenseits der bislang anerkannten therapeutischen Zwecke im Arzneimittelrecht regulieren können – und ohne Verschreibungspflicht auf dem pharmazeutischen Vertriebsweg oder in Fachgeschäften abgeben können. Also in Apotheken oder in lizenzierten Geschäften. Das Ganze hätte man wissenschaftlich mit Begleitforschung flankieren können, um Erkenntnisse für eine evidenzbasierte Regulierung von Cannabis zu gewinnen. Das wäre ein Mittelweg gewesen.
Wird eine Legalisierung, wie sie ursprünglich geplant war, überhaupt noch kommen?
Das kann ich mir trotz allem vorstellen. Die Fachgeschäfte werden kommen. Aber erst nach dem Modellprojekt. Außerdem kann die Bundesregierung jetzt abwarten, was andere Länder machen – die Niederlande etwa oder Dänemark.
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