Causa Böhmermann Mehrheit der Deutschen gegen Merkel-Entscheidung

Die Entscheidung von Angela Merkel, ein Strafverfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann zuzulassen, trifft in der Bevölkerung auf Ablehnung. Keine guten Vorzeichen für den anstehenden Türkei-Besuch der Kanzlerin.

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Eine deutliche Mehrheit der Deutschen lehnt die Entscheidung der Bundeskanzlerin im Fall Böhmermann ab. Quelle: Reuters

Berlin Für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist der Fall Jan Böhmermann trotz ihrer Ermächtigung für strafrechtliche Ermittlungen nicht vom Tisch. SPD-Generalsekretärin Katarina Barley verlangte von der Kanzlerin klare Worte zur Presse- und Meinungsfreiheit während ihrer bevorstehenden Reise in die Türkei. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter forderte, Treffen mit Oppositionsvertretern und kritischen Journalisten in das Besuchsprogramm einzubauen. Die Visite der Kanzlerin dürfe „keine peinliche Entschuldigungsfahrt“ werden, sagte Hofreiter der Bild am Sonntag.

Merkel reist am kommenden Samstag zusammen mit EU-Ratspräsident Donald Tusk und Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermans in das südtürkische Gaziantep – knapp vier Wochen nach dem Start des europäischen Flüchtlingsabkommens mit der Türke. Nahe der Stadt in der Grenzregion zu Syrien liegt das Flüchtlingslager Kilis.

Am Freitag hatte Merkel gegen den Willen der SPD entschieden, ein Strafverfahren gegen den ZDF-Satiriker Böhmermann wegen möglicher Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan zuzulassen. Das spaltet die Nation: Zwei Drittel der Deutschen halten einer Umfrage zufolge die Entscheidung der Kanzlerin für falsch. 66 Prozent sprachen sich gegen diese Ermächtigung aus, zeigt eine Befragung des Meinungsforschungsinstituts Emnid für die Bild am Sonntag. Nur 22 Prozent halten den Beschluss für richtig, 12 Prozent sind unentschieden.

Wegen eines Schmähgedichts von Böhmermann in seiner satirischen Fernsehshow „Neo Magazin Royale“ hatte die Türkei die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches verlangt. Seitdem hatte der Fall für Dauer-Wirbel in der Regierungskoalition gesorgt. Andere Themen gerieten in den Hintergrund.

Kritiker hatten der Kanzlerin vorgeworfen, wegen der Zusammenarbeit der EU mit der Türkei in der Flüchtlingskrise zu viel Rücksicht auf Ankara zu nehmen. Merkel hatte das Gedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten als „bewusst verletzend“ bezeichnet. Die Meinungsbildung innerhalb der Regierung, ob dem türkischen Strafverlangen stattgegeben werden sollte, hatte sich dann über Tage hingezogen.

Merkels Ermächtigung bleibt politisch hoch umstritten – auch in der eigenen Partei. CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte, er bedauere die Entscheidung und hoffe, dass der Türkei eine Lektion in punkto Meinungsfreiheit erteilt werde. FDP-Chef Christian Lindner kritisierte gegenüber dem Berliner Tagesspiegel, es sei paradox, auf der Grundlage eines Paragrafen zu entscheiden, den die Regierung im selben Moment abschaffen wolle. Das hatte Merkel ebenfalls am Freitag angekündigt. Die Vorschrift sei „entbehrlich“, sagte sie.

Auf die strafrechtlichen Ermittlungen im Fall Böhmermann hat das indes keinen Einfluss. Zudem hatte der türkische Staatschef bereits als Privatperson einen Strafantrag gestellt. Die Staatsanwaltschaft prüft die Frage, ob eine Beleidigung vorliegt, also ohnehin.

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