CDU-Wirtschaftsflügel Hauptversammlung soll über Managergehälter bestimmen

Die Mittelstands-und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU wehrt sich mit einem eigenen Vorschlag gegen Pläne der SPD, gesetzliche Obergrenzen für das Gehalt von Spitzenmanagern festzulegen.

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Der Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der Union (MIT), Carsten Linnemann. Quelle: dpa

Stattdessen will die Vereinigung die Vergütungen der Vorstände künftig nicht mehr nur im Aufsichtsrat, sondern - auf Vorschlag des Aufsichtsrats - verpflichtend in der Hauptversammlung beschließen. Carsten Linnemann, Vorsitzender der MIT, sagte der WirtschaftsWoche: „Wir wollen die Verantwortung der Eigentümer stärken. Sie sollen künftig dem Gehaltssystem für Vorstände zustimmen und dürfen dabei auch Obergrenzen festlegen.“ Zudem sollen Unternehmen Vergütungen für Vorstandsmitglieder, die nicht in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind, nicht länger als Betriebskosten absetzen dürfen.

Neue Beschränkungen fordern die CDU-Wirtschaftsleute zudem für Aufsichtsräte, die etwa bei Volkswagen umstrittene Millionenboni abgesegnet hatten. Nach dem Willen der MIT sollen Vorstandsvorsitzende künftig für einen Zeitraum von fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden nicht Vorsitzende des Aufsichtsrats beim selben Unternehmen werden. Zudem soll die Zahl der Aufsichtsratsmandate begrenzt werden - etwa von bislang maximal zehn auf nur noch drei für Personen, die noch als Vorstandsvorsitzende aktiv sind. Linnemann: „Damit erschweren wir mögliche Mauscheleien.“

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