Das Bundeskabinett hat sich auf seiner Sitzung nicht wie geplant mit dem Ceta-Freihandelsabkommen beschäftigt. „Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die Befassung des Kabinetts zu Ceta zu verschieben“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin mit. Es führte als Hintergrund verfahrenstechnische Gründe an.
„Die Europäische Kommission hat entschieden, in Kürze ihre Vorschläge für die von uns geforderten rechtsverbindlichen Klarstellungen zu Ceta gemeinsam mit der kanadischen Seite vorzulegen.“ Dies sei auch Teil der Vereinbarung zwischen Minister Sigmar Gabriel (SPD) und der kanadischen Handelsministerin Chrystia Freeland. „Im Anschluss daran kann auch die Bundesregierung im Kabinett eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage für die Abstimmung über Ceta im Rat beschließen. Dies wird in Kürze der Fall sein.“
Mit dieser Ermächtigung könnte Gabriel im EU-Ministerrat dem „Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen“ zustimmen. Im nächsten Schritt würde das Ceta-Abkommen dann Ende Oktober unterzeichnet. Anschließend müssen noch die Parlamente aller EU-Staaten zustimmen.
Allerdings will das Bundesverfassungsgericht Mitte nächster Woche entscheiden, ob das Abkommen aus deutscher Sicht vorläufig in Kraft treten kann.