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CO2-Preis Bundestag beschließt CO2-Abgabe

Spritpreise werden um sieben Cent pro Liter ab kommendem Jahr ansteigen. Die Industrie verlangt eine schnelle Entlastung für Betriebe.

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Der Bund rechnet mit etwa 7,4 Milliarden Euro aus der Abgabe im nächsten Jahr. Quelle: dpa

Autofahrer, Mieter und Wohnungseigentümer müssen ab nächstem Jahr mehr für Sprit, Heizöl oder Gas bezahlen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit Stimmen der Koalition und der Grünen wegen des Klimaschutzes eine Abgabe auf den Treibhausgas-Ausstoß der Brennstoffe von 25 Euro pro Tonne CO2. Diese wirkt wie eine Steuer und soll in Jahressstufen bis 2025 zunächst auf 55 Euro klettern.

Im Jahr 2021 wird der Sprit so um die sieben Cent pro Liter teurer. Ein Haushalt mit durchschnittlicher Größe muss zudem etwa 100 Euro mehr für Heizkosten im Jahr ausgeben. Parallel sollen bestimmte Industriezweige mit besonders hohem Energiebedarf, die zudem im weltweiten Wettbewerb stehen, von den Kosten entlastet werden.

Der Bund rechnet mit etwa 7,4 Milliarden Euro aus der Abgabe im nächsten Jahr. Damit soll der Strompreis durch eine Kürzung der Abgabe für erneuerbare Energien gedämpft werden. Berufspendler können zudem einen höheren Betrag von der Steuer absetzen.

Autofahrer, Mieter und Wohnungseigentümer müssen ab nächstem Jahr mehr für Sprit, Heizöl oder Gas bezahlen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit Stimmen der Koalition und der Grünen wegen des Klimaschutzes eine Abgabe auf den Treibhausgas-Ausstoß der Brennstoffe von 25 Euro pro Tonne CO2. Diese wirkt wie eine Steuer und soll in Jahressstufen bis 2025 zunächst auf 55 Euro klettern.

Im Jahr 2021 wird der Sprit so um die sieben Cent pro Liter teurer. Ein Haushalt mit durchschnittlicher Größe muss zudem etwa 100 Euro mehr für Heizkosten im Jahr ausgeben. Parallel sollen bestimmte Industriezweige mit besonders hohem Energiebedarf, die zudem im weltweiten Wettbewerb stehen, von den Kosten entlastet werden.

Der Bund rechnet mit etwa 7,4 Milliarden Euro aus der Abgabe im nächsten Jahr. Damit soll der Strompreis durch eine Kürzung der Abgabe für erneuerbare Energien gedämpft werden. Berufspendler können zudem einen höheren Betrag von der Steuer absetzen.

Altes Gesetz abgelöst

Ursprünglich hatte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD einen CO2-Preis von zunächst lediglich 10 Euro pro Tonne beschlossen. Obwohl das Gesetz nicht auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen ist, war im Zuge des Klimapakets das Vorhaben auf Druck der Landesregierungen mit Grünen-Beteiligung noch einmal neu aufgerollt und der höhere CO2-Preis verankert worden.

Daher stimmten jetzt auch die Grünen im Bundestag zu. „Besser dies als nichts“, sagte Fraktionschef Anton Hofreiter. „Wir brauchen aber deutlich mehr Ehrgeiz, um die Klimaziele zu erreichen.“

In den Jahren nach 2025 soll die Abgabe in den europäischen Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten integriert werden. Dann müssen Großhändler diese Zertifikate an der Börse wie bereits jetzt Kraftwerke oder Industriebetriebe kaufen. Jährlich werden weniger Rechte ausgegeben, so dass Anreize für Investitionen in mehr Klimaschutz bei den Firmen ausgelöst werden.

Ähnlich wie bereits bei dem EU-Emissionshandel sollen Firmen im internationalen Wettbewerb mit hohem Energiebedarf aber geschont werden: Im jetzt beschlossenen Gesetz ist eine Ermächtigung für die Regierung enthalten, wonach Unternehmen aus Branchen wie Stahl, Zement oder Chemie vom CO2-Preis entlastet werden sollen.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) verlangte hier schnell eine verbindliche Verordnung: Der beschlossene Anstieg des CO2-Preises stelle die Wirtschaft vor enorme Herausforderungen, sagte Vize-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch.

„Wer Unternehmen belastet, muss zuvor verbindliche Kompensations- und Entlastungsregeln für einen wirksamen Schutz vor Emissionsverlagerungen in andere Teile der Welt vorlegen“, verlangte er. Eine Doppelbelastung der Unternehmen mit dem EU-Emissionshandel sei ein Angriff auf die Wettbewerbsfähigkeit.

Der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) lobte das Vorhaben dagegen als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu weniger CO2 in Sektoren wie Verkehr und Wohnen. Allerdings verlangte auch der BDEW eine schnelle Verordnung, damit unter anderem Unternehmen, die bereits im EU-Emissionshandel sind, nicht doppelt belastet werden.

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