Corona-Folgen Justizministerin legt Pflicht zu Insolvenzanträgen auf Eis

Die Bundesregierung will in der aktuellen Corona-Krise Unternehmen mit unbegrenzten Kreditprogrammen helfen. Quelle: dpa

Die Coronavirus-Krise belastet viele Firmen massiv. Die Bundesregierung hat Hilfen enormen Ausmaßes angekündigt. Um Insolvenzen zu vermeiden, soll nun die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden.

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In der Coronavirus-Krise will die Bundesregierung den Unternehmen mit unbegrenzten Kreditprogrammen helfen. Das sagten Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am vergangenen Freitag in Berlin. Über einen drastisch erhöhten Garantierahmen bei der Staatsbank KfW könnten eine halbe Billion Euro zur Verfügung gestellt werden, so Altmaier. Die Regierung stelle der KfW zunächst 20 Milliarden Euro zur Verfügung. Altmaier betonte, „kein gesundes Unternehmen sollte wegen Corona in die Insolvenz gehen, kein Arbeitsplatz sollte verlorengehen.“ Damit die Hilfen gerade im Mittelstand greifen, hat nun auch das Bundesjustizministerium reagiert und will das beschlossene Hilfspaket „mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 für die betroffenen Unternehmen“ flankieren. „Mit diesem Schritt tragen wir dazu bei, die Folgen des Ausbruchs für die Realwirtschaft abzufedern“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht.

Zuvor hatten sich Insolvenz- und Sanierungsexperten für den Schritt ausgesprochen. Denn im Normalfall muss ein Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenzantrag stellen. „Kommt die Geschäftsführung dieser Antragspflicht nicht kurzfristig nach - es gilt eine Maximalfrist von drei Wochen – droht den Verantwortlichen eine umfassende persönliche zivil- und strafrechtliche Haftung“, erläutern die Insolvenzjuristen Christoph Herbst und Tobias Wahl von der Kanzlei Anchor. Sie hatten ebenso wie andere Experten daher für die Aussetzung der Antragspflicht plädiert, um einen „womöglich dramatischen Dominoeffekt“ zu verhindern. Denn in der eng verflochtenen Wirtschaft könnte ein Anstieg der Insolvenzen andere Unternehmen mit in die Tiefe reißen.

Voraussetzung für die Aussetzung soll laut Bundesjustizministerium nun sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen oder ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen „begründete Aussichten auf Sanierung bestehen“. Wie die im Zweifel nachgewiesen werden können, dürfte zwar auch in Zukunft noch Juristen beschäftigen. Doch zumindest könnten, die Regelungen nun vielen Unternehmen etwas Luft verschaffen.

Mehr zum Thema: Der Mittelstand ächzt unter den Auswirkungen des Coronavirus, die Politik macht Milliarden für Kredite locker. Ein Überblick über Hilfsprogramme für Unternehmen.

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