Corona-Konzept der Bundesregierung für den Herbst Die Botschaft heißt: Maske tragen – wenn ihr wollt

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann Quelle: dpa

In der Gastronomie, beim Sport, im Kino und bei anderen Dienstleistungen wird es kompliziert. Unfrieden und Schwierigkeiten für die Unternehmen sind programmiert. Ein Kommentar.

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Masken sind für die Regierung im Winterhalbjahr die beste wie kostengünstige Maßnahme gegen die Pandemie. Doch mit einigen Ausnahmen schafft sie für Unternehmer und Unternehmerinnen schwierige Verhältnisse.

Der lange ausgehandelte Kompromiss soll ab 1. Oktober gelten und die Menschen in Deutschland einigermaßen normal durch die kalte Jahreszeit bringen. Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) haben sich geeinigt, dass für mehr öffentliche Bereiche eine Testpflicht kommt, und dass bald eine strengere Maskenpflicht gilt, auch in Schulen. Für frisch Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete soll die Pflicht aber in vielen Bereichen nicht gelten.

Der Plan mit Ausnahmen sorgt wohl dafür, dass sich Dienstleistungsbetriebe einmal mehr entscheiden müssen, die Regeln lieber nicht so streng zu befolgen – womöglich auf Kosten der Gesundheit einzelner – oder sich eben dem Unmut von Gästen wie Kunden auszusetzen, wenn sie Vorgaben ohne Lücken durchsetzen.

Schwierig ist zum Beispiel, dass die Bundesregierung für den Bahn-Fernverkehr oder Fernbusse sowie für Flugverbindungen das Tragen von FFP2-Masken vorschreibt. Im öffentlichen Nahverkehr gilt die Pflicht allerdings nicht. Das ist den Ländern einzeln überlassen und muss erst von ihnen festgelegt werden.

Corona-Variante BA.5

Masken müssen auch getragen werden in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen. Dort soll es auch die Pflicht zum Testen geben. Allerdings sind Geimpfte und Genesene ausgenommen, auch die Patienten beziehungsweise Altenheimbewohnerinnen in ihren Zimmern. Diese sind auch von der Maskenpflicht ausgenommen.

Richtig heikel wird es für Anbieter vieler Dienstleistungen. Entscheidend für Unternehmerinnen und Dienstleister sind bald die Ausnahmen von der Maskenpflicht. Für öffentlich zugängliche Innenräume gilt: Menschen, die einen negativen Corona-Test vorlegen, die in den vergangenen drei Monaten entweder mindestens das dritte Mal gegen Corona geimpft wurden oder eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben, müssen keinen FFP2-Schutz tragen. Im Restaurant, im Café, in Fitness-Clubs, im Kino oder in der Sporthalle kann die Maske wegbleiben, wenn eben das negative Testergebnis oder der Genesenenstatus vorgelegt wird.

Das macht es für Unternehmerinnen und Unternehmer schwer: Sie müssen am Eingang einzeln kontrollieren auf den Status, dann gehen die Getesteten und Geimpften ohne Maske hinein, die Ungetesteten und Ungeimpften müssen aber einen Mund-Nase-Schutz tragen.

Das wird kaum funktionieren: Wer behält den Schutz auf, wenn er sich am Fitnessgerät abmüht zwischen anderen, die keine Maske tragen? Wer behält die Maske im Kino auf, wenn sie im Dunkeln zwischen anderen im Publikum ohne Maske sitzt? Für die anderen lautet die Botschaft: Es ist nicht mehr entscheidend, ob du dich und andere schützt, ob du einen Test machst oder die Impfung hast.

Diese Regelung soll nach Darstellung des Justizministeriums verhältnismäßig sein, also den Menschen nicht zu strenge Regeln auferlegen. Allerdings birgt sie vor allem Sprengstoff.

An der Einlasskontrolle müssen Gastronomen und Kulturveranstalterinnen prüfen und auf zwei Gruppen – mit und ohne Maske – bestehen. Bei Veranstaltungen selbst dann müssen sich die Getesteten und Geimpften veräppelt vorkommen, wenn andere die Maske abnehmen und verschwinden lassen, ohne dass sie einen anderen Schutz durch Impfung oder Testung mitbringen. Es macht zudem vielen von Corona ohnehin gebeutelten Unternehmen das Arbeiten schwer. Und es könnte einige dazu verleiten, das mit den Kontrollen dann doch nicht mehr ernst zu nehmen.

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Die bisherigen Regeln im Infektionsschutzgesetz (IfSG), die seit März nur noch wenige Einschränkungen ermöglicht haben, laufen zum 23. September aus. Die neuen Maßstäbe müssen noch durch Bundestag und Bundesrat und sollen dann bis zum 7. April 2023 gelten.

Lesen Sie auch: Corona-Regeln: Gratis-Tests sind gut, mit Kontrolle aber besser!

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