Coronakrise FDP fordert neue Insolvenzregeln, um massenhafte Firmenpleiten zu verhindern

Der FDP-Bundestagsfraktionsvize Michael Theurer warnt vor Verschleppungsgefahren und „Zombie-Unternehmen“, die nur durch Staatshilfen am Leben gehalten werden. Quelle: dpa

In Wirtschaft und Politik wächst die Sorge vor zahlungsunfähigen Unternehmen in ungekanntem Ausmaß. Die Bundesregierung müsse reagieren, mahnt die FDP – und präsentiert Ideen für ein „Corona-Insolvenzplanverfahren“.

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Die Kurzarbeit – wird auf bis zu zwei Jahre ausgeweitet. Die Pflicht zu einem Insolvenzantrag – bis Ende Dezember ausgesetzt. Um die wirtschaftlichen Härten in Folge der Coronapandemie so gering wie möglich zu halten, zieht die Bundesregierung einige Register. Dass diese milliardenschwere Krisenreaktionspolitik am Ende jedoch noch viel gravierendere Nebenwirkungen produzieren könnte, fürchtet die FDP.

Der FDP-Bundestagsfraktionsvize Michael Theurer warnt deshalb vor Verschleppungsgefahren und „Zombie-Unternehmen“, die nur durch Staatshilfen am Leben gehalten werden. „Ohne konstruktive Maßnahmen wird die Insolvenzwelle nur verschoben“, sagt Theurer. Im Falle einer solchen Verschleppung „steigt das Misstrauen in die Geschäftspartner in der Wirtschaft immer mehr, weil niemand beurteilen kann, wer insolvent und wer wirtschaftlich gesund ist“.

Aus Sicht des Liberalen müsste die Bundesregierung deshalb zügig umsteuern: „Wir fordern ein einfaches und kostengünstiges Sanierungsverfahren. Das könnte gerade kleinen und mittleren Unternehmen, die im Kern noch gesund sind, einen rechtssicheren Weg der Sanierung außerhalb der Insolvenz zu eröffnen.“ Die Bundesregierung verschlafe diese Chance für eine konstruktive Lösung.

Um die Probleme der gegenwärtigen Insolvenzordnung in Bezug auf Corona zu lösen, müssten gemäß Theurers Vorschlag zwei Kriterien erfüllt werden: Erstens ein standardisiertes Insolvenzverfahren mit nur einem Mindestmaß an erfüllten Bedingungen, um den Prozess zu beschleunigen und um den Verfahrensbeteiligten Rechtssicherheit zu gewähren. Und zweitens einen absolut sicheren Käufer, der bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen das Unternehmen übernimmt und finanziell adäquat ausstattet.
„Wir fordern ein zeitlich begrenztes Corona-Insolvenzplanverfahren, das durch ein Sondergesetz die Regelungen der bestehenden Insolvenzordnung geringfügig erweitert, um das Verfahren standardisieren zu können“, sagt Theurer. „Eine staatliche Beteiligungsgesellschaft - etwa der Wirtschaftsstabilisierungsfonds - sollte im Anschluss gemeinsam mit der KfW die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen.“


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Umschlossen würden die rechtlichen Regelungen und die Sicherstellung der Beteiligung darüber hinaus durch einen Kriterienkatalog, der einem Muster-Insolvenzplan entspräche. Ist dieser erfüllt, erwirbt die staatliche Beteiligungsgesellschaft das Unternehmen quasi automatisch. „Im Anschluss muss es jedoch für die Eigentümer die Möglichkeit geben, ihr Unternehmen schrittweise zurück zu erwerben“, so der FDP-Politiker.
Kommende Woche Mittwoch dürfte Theurer genug Gelegenheit haben, seinen Vorstoß zu diskutieren: Da lädt die Bundestagsfraktion zum Mittelstandsgipfel nach Berlin. Der passende Titel: „Zwischen Insolvenz und Innovation“.

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