
Union und SPD wollen als Folge der Coronakrise offenbar die Lockerung des Insolvenzrechts verlängern, um die Zahl von Unternehmenspleiten zu dämpfen. Für überschuldete, aber noch zahlungsfähige Firmen solle die Insolvenzantragspflicht bis Jahresende 2020 ausgesetzt werden, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag von einem mit dem Stand der Beratungen vertrauten Vertreter der Koalition.
Die grundsätzliche Einigung sei bereits vor dem Treffen der Koalitionsspitzen am Dienstagnachmittag erzielt worden. Für zahlungsunfähige Unternehmen solle das nicht gelten. „Wir wollen keine Zombie-Unternehmen schaffen“, hieß es in der Koalition.
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte vorgeschlagen, die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende März 2021 auszusetzen. Die Unions-Fraktion drang darauf, dies bis Jahresende 2020 zu befristen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz sagte bei einem Besuch in Wien, er denke, dass es in der Koalition eine Einigung gebe. Die Details wollte der SPD-Politiker aber nicht nennen.
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Seit dem 1. März ist die Antragspflicht für Firmenpleiten vorerst bis Ende September ausgesetzt. Deren Zahl ist zuletzt laut Statistischem Bundesamt weiter gesunken, was aber die wirtschaftliche Not vieler Firmen nicht widerspiegelt.