Coronamaßnahmen Deutscher Richterbund fordert stärkere Rolle der Parlamente statt Verordnungen

Auf dem weiteren Weg durch die Krise müssen der Bundestag und die Landtage stärker ins Zentrum rücken fordert DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Quelle: dpa

Bei der Bekämpfung der Coronapandemie warnt der Deutsche Richterbund (DRB) vor einem Übermaß exekutiver Entscheidungen. Stattdessen sollen die Parlamente stärker eingebunden werden.

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Der Deutsche Richterbund (DRB) warnt vor einem Übermaß exekutiver Entscheidungen zur Bekämpfung der Coronapandemie und fordert eine stärkere Einbindung der Parlamente. „Es darf nicht zum Dauerzustand werden, dass die Exekutive über gravierende Grundrechtseingriffe während der Pandemie in erster Linie durch Verordnungen entscheidet. Auf dem weiteren Weg durch die Krise müssen der Bundestag und die Landtage stärker ins Zentrum rücken. Die wesentlichen Entscheidungen sind den Parlamenten vorzubehalten“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der WirtschaftsWoche.

Der Bundestag solle insbesondere die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes präziser regeln, als es bisher der Fall ist, so der der Richterbund-Vertreter: „Eine bundesgesetzliche Regelung der wesentlichen Fragen würde nicht nur zu mehr Einheitlichkeit der Maßnahmen führen. Beschränkungen auf fester gesetzlicher Grundlage hätten auch bessere Aussichten, vor den Gerichten zu bestehen“, sagte Rebehn.

Der Rechtsstaat würde sich in der Krise bewähren, so Rebehn weiter: „Der Rechtsstaat ist auch in der größten Gesundheitskrise der vergangenen Jahrzehnte voll handlungsfähig. Die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte erweisen sich während der Coronakrise als wirksames Korrektiv zu weitgehender Freiheitsbeschränkungen“, sagte er der WirtschaftsWoche. Die Gerichte hätten Maßnahmen des Infektionsschutzes bislang in weit mehr als tausend Eilverfahren kontrolliert und sie nötigenfalls korrigiert.


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Der Bundestag wird am morgigen Freitag erstmals über eine Reform des Infektionsschutzgesetzes beraten. Die jüngsten Pläne sehen unter anderem vor, den Katalog möglicher Schutzmaßnahmen vor einer Pandemie in dem Gesetz klarer zu fassen, etwa die Schließung einzelner Betriebe oder Reise- und Ausgangsbeschränkungen.

Mehr zum Thema: Aufschwung im Lockdown: Die zwei Seiten der Konjunkturerholung.

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