
Bewohner von Regionen mit hohen Corona-Infektionszahlen müssen sich auf neue Beschränkungen einstellen. Der Bund will eine ergänzende Maskenpflicht und eine Sperrstunde in der Gastronomie schon dann einführen, wenn die Zahl der Neuinfektionen 35 pro 100.000 Einwohner in einer Region innerhalb einer Woche überschreitet.
Diese Maskenpflicht soll dort eingeführt werden, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf für die Beschlussvorlage der Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder am Mittwochnachmittag.
Zudem sollen Hilfsmaßnahmen für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Branchen verbessert werden. Die angesichts steigender Infektionszahlen geplanten Einschränkungen würden dazu führen, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssten, heißt es in dem Entwurf. Deshalb werde der Bund „Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern“.
Der Bund plädiert außerdem dafür, die Zahl der Teilnehmer bei privaten Feiern sowie bei öffentlichen Veranstaltungen spätestens dann zu beschränken, wenn es 35 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Region innerhalb einer Woche gibt.
Wann die Sperrstunde beginnen soll und wie viele Teilnehmer bei Feiern im Familien- und Freundeskreis zugelassen sein sollen, wird offen gelassen.
Regeln zum Beherbergungsverbot nicht enthalten
Neue Regeln zum umstrittenen Beherbergungsverbot sind in dem Entwurf nicht enthalten. Vielmehr werden die Bürger „eindringlich“ aufgefordert, nicht erforderliche Reisen aus Risikogebieten heraus und in innerdeutsche Gebiete mit hohen Infektionszahlen hinein zu vermeiden.
In vielen Bundesländern müssen Reisende aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen bereits jetzt negative Corona-Tests vorlegen, wenn sie in Hotels oder Pensionen übernachten wollen. Übernachtungen bei Freunden und Familie dagegen sind erlaubt. Die Regelung hatte angesichts der Herbstferien in vielen Bundesländern für Diskussionen gesorgt.