Cyberkriminalität CDU will mehr Befugnisse für Verfassungsschutz und Bundespolizei

Die CDU reagiert auf die steigende Zahl von Cyberattacken und will den Behörden mehr Überwachung erlauben. Unternehmen sollen zur Zusammenarbeit gezwungen werden.

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Die CDU will den Sicherheitsbehörden mehr Überwachungsmethoden an die Hand geben. Quelle: dpa

Die CDU nimmt angesichts von Cyberattacken und verschlüsselter Kommunikation von Terroristen und Extremisten einen neuen Anlauf für mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. Verfassungsschutz und Bundespolizei müssten „den technologischen Entwicklungen des 21. Jahrhunderts schlagkräftig begegnen können“, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Beschluss des Bundesfachausschusses Innere Sicherheit der CDU. „Das gelingt nur, wenn sie über die richtigen Werkzeuge verfügen.“

Unter anderem will die CDU erreichen, „dass Bundespolizei und Verfassungsschutz über die Instrumente Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ sowie der forensischen Systemkopie von Zielgeräten verfügen“. Unternehmen, die ihre Dienste in Deutschland anböten, sollten nach dem Marktortprinzip entsprechend zur Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichtet werden können.

Die Quellen-TKÜ ist eine besondere Form der Telekommunikationsüberwachung, die Kommunikation erfasst, bevor diese verschlüsselt wird oder nachdem diese entschlüsselt wurde oder die Entschlüsselung ermöglicht. Die forensische Systemkopie ist ein Mittel zur digitalen Spurensicherung etwa bei einer Cyberattacke.

In dem Papier unter dem Titel „Leistungsfähige Sicherheitsbehörden sichern unsere Freiheit und schützen den Rechtsstaat“ heißt es, für die Stärkung der Wehrhaftigkeit des deutschen Rechtsstaates setze die CDU auf einen Dreiklang: mehr Personal, eine bessere Ausstattung und zeitgemäße Kompetenzen beziehungsweise Befugnisse der Sicherheitsbehörden.

Mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden

„Während wir in den ersten beiden Feldern schon geliefert haben, brauchen wir im Bereich der Kompetenzen und Befugnisse dringend noch eine Anpassung auf die Höhe der Zeit.“ Die Sicherheitsbehörden müssten „im Stande sein, auch dann die Vorbereitung schwerwiegender Straftaten sowie extremistischer und terroristischer Aktivitäten frühzeitig zu erkennen, wenn sich Täter Instrumente, wie etwa Messenger-Dienste, bedienen“, schreibt die CDU.

Die klassische Telekommunikationsüberwachung sei angesichts des veränderten Kommunikationsverhaltens und der Nutzung moderner Kommunikationswerkzeuge nicht geeignet, Tatvorbereitungen und Täterstrukturen aufzuklären. Zudem heißt es in dem Papier, es werde endlich eine rechtssichere Lösung benötigt, „damit das Instrument der Mindestspeicherfristen (Vorratsdatenspeicherung) genutzt werden kann, um schwere Straftaten zu verhindern und aufklären zu können“.

Die CDU tritt zudem für eine Anpassung des Aufgabenspektrums der Sicherheitsbehörden ein. So wolle man für den Verfassungsschutz eine gesetzliche Aufnahme der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) erreichen, „damit die Beobachtung und Aufklärung von OK-Strukturen frühzeitig erfolgen kann und dem Missbrauch der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch Organisierte Kriminalität ganzheitlich begegnet werden kann“.

Bislang ist im Paragraf 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der die Aufgaben des Verfassungsschutzes beschreibt, die Organisierte Kriminalität nicht ausdrücklich aufgeführt. Für den Bereich der Bundespolizei fordert die CDU eine „funktionale Neudefinition“ des sogenannten Grenzraumes und die damit einhergehende Zuständigkeit der Bundespolizei. Dies habe immer in enger Abstimmung mit den Ländern zu geschehen.

„Durch offene Grenzen und das sich hierdurch geänderte Reise- und Transportverhalten haben sich – insbesondere auch im Hinblick auf die gestiegene Migration – neue Anforderungen an die bundespolizeilichen Aufgaben ergeben“, begründet die CDU ihren Vorstoß.

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