Das Berlin-Attentat und die Folgen "Das ist bestenfalls Symbolpolitik"

Politiker aller Parteien streiten über die richtigen Lehren aus dem Terroranschlag von Berlin. Ein Asylrechtsexperte warnt: Es mangelt nicht an Gesetzen, sondern an Behörden, die gründlicher zusammenarbeiten.

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Nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt ist die Verunsicherung groß Quelle: dpa

Herr Oberhäuser, mit etwas Abstand zum Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt: Wie haben sich die Institutionen des Rechtstaats bei ihrer Reaktion geschlagen?

Ein pauschales Zeugnis auszustellen ist unmöglich. Viele Bürger, selbst Politiker, sind aber offenbar allzu schnell bereit, unseren Rechtsstaat, seine Gesetze und Möglichkeiten in Zweifel zu ziehen. Damit sollte man sehr vorsichtig sein.

Zur Person

Der tatverdächtige Tunesier, der kurz vor Weihnachten während der Flucht erschossen wurde, saß in Deutschland vergangenen Sommer bereits einen Tag lang in Abschiebehaft und wurde dann wieder entlassen. Wie kann das sein?

Abschiebhaft dient dazu, eine Abschiebung sicherzustellen. Weil der Verdächtige aber keinen Pass besaß und auch Tunesien nicht bestätigt hat, dass er dessen Staatsangehöriger ist, konnte kein Zielland bestimmt werden, folglich auch keine Abschiebung durchgeführt werden. Dann muss er wieder auf freien Fuß, so verlangt es das Gesetz.

Das passierte Ende Juli 2016. Mehrere Monate also nachdem er in Nordrhein- Westfalen und auch in Berlin bereits als Gefährder eingestuft worden war, observiert wurde und es mehrere Verdachtsmomente gegen ihn gab. Zumal er in Italien bereits verurteilter Straftäter war.
Das deutsche Asylrecht hätte jederzeit die Möglichkeit geboten, die Abschiebungshaft zu verlängern, auf bis zu 12 Monate. Aber dafür hätten Anhaltspunkte bestehen müssen, dass die Abschiebung möglich ist. Oder es hätten diejenigen Informationen, die heute bekannt sind, der zuständigen Ausländerbehörde vorliegen müssen. Dann hätte das Innenministerium eine Abschiebungsanordnung erlassen und ihn weiterhin in Haft nehmen lassen können. Diese Informationen lagen aber offenkundig nicht vor. Es ist also kein Problem lascher Gesetze, sondern mangelnden Informationsaustauschs.

Aber der Eindruck ist: Wer seinen Pass wegschmeißt, hat nichts befürchten.
Jeder Mensch kann sich rechtswidrig verhalten. Im Übrigen handeln auch unbescholtene Flüchtlinge gelegentlich so, weil sie befürchten, trotz ihres Schicksals abgeschoben zu werden, solange sie nicht als Flüchtlinge anerkannt sind. Das kann man beklagen, aber es ist zutiefst menschlich.

Politiker überbieten sich nun mit Vorstößen für schärfere und neue Gesetze. Hätte es im vorliegenden Fall des verdächtigen Tunesiers geholfen, wenn die Maghreb-Staaten bereits als sichere Herkunftsländer eingestuft wären?
Nichts wäre anders gelaufen. Der Asylantrag des Verdächtigen war bereits abgelehnt worden. Gäbe es die Einstufung Tunesiens als sicheres Herkunftsland bereits, dann hätte das Verfahren nur unwesentlich kürzer gedauert. An den Hürden der Abschiebung hätte das nichts verändert.

Was ist mit einer weiteren Forderung: Transitzonen für einreisende Asylbewerber an der deutschen Grenze?
Das ist bestenfalls Symbolpolitik. Man kann keine Lager an der Grenze errichten und so tun, als sei das kein deutsches Staatsgebiet, auf dem kein deutsches Recht angewandt wird. Zumal diese Zonen ja so ausgelegt sein müssten, dass dort hunderte, gar tausende Menschen für die Dauer der Prüfverfahren hausen können. Noch dazu so, dass niemand weg kann. Das wäre Haft. Und ohne triftigen Grund können Sie niemanden, auch keinen Asylbewerber, in Haft nehmen.

Würde es denn etwas bringen, wenn man Geduldete mit schärferen Auflagen versieht – etwa mit Reiseeinschränkungen innerhalb des Landes?
All das gibt es doch längst. Sie können ohne Schwierigkeiten solche Auflagen auf Grundlage der bestehenden Gesetze erteilen, zum Beispiel Ortsbeschränkungen. Doch eigentlich waren wir in den vergangenen Jahren endlich zu einer gewissen Liberalisierung gekommen, die dazu führte, dass Asylbewerber und auch Geduldete sich über ihren zugewiesenen Landkreis hinaus bewegen durften - Freunde besuchen oder einen Anwalt in einer anderen Stadt. Ich fürchte, nun schlägt das Pendel zurück. Getroffen wird die übergroße Mehrheit der Unbescholtenen.

Gibt es dann aus ihrer Sicht überhaupt Stellschrauben, die die Politik nun neu justieren sollte?
Ich fürchte mich vor Aktionismus im Namen der inneren Sicherheit, der am Ende nur Freiheiten beschneidet, aber in der Sache nichts verbessert. Wir führen diese Debatten doch seit dem 11. September 2001, also seit mehr als 15 Jahren. Die deutschen Gesetze enthalten längst alles, was wir brauchen. Nur müssen sie im Rechtsstaat konsequent angewandt werden. Und dazu gehört – wie wir gesehen haben – dass Richtern, Polizisten und Behörden alle relevanten Informationen so schnell wie zugänglich sind. Nur: Auch damit lässt sich weder verhindern, dass andere Staaten nicht wie gewünscht mitwirken, noch dass Menschen – Deutsche wie Ausländer – Attentate planen und die Sicherheitsbehörden hiervon nichts erfahren. Absolute Sicherheit gibt es eben nicht.

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