Datenschutz-Strafen GKV-Chefs fürchten Privatinsolvenz und laufen Sturm gegen Minister Spahn

Kassen- und Ärztechefs wehren sich gegen Pläne der Bundesregierung, sie bei Verstößen gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung zur Kasse zu bitten.

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Gesundheitsminister Jens Spahn zieht den Ärger der Kassenärzte auf sich. Quelle: dpa

Berlin Die Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung der EU in deutsches Recht sorgt für Panik bei den Vorständen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften im deutschen Gesundheitswesen. Der Grund: Sie befürchten zur Kasse gegeben zu werden.

Zwar will die Bundesregierung alle Behörden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts vom Einwohnermeldeamt über die Finanzämter bis zur KfZ-Zulassungsstelle, die von Berufswegen mit Daten der Bürger arbeiten, von den Bußgeldvorschriften für Datenschutzverstöße auszunehmen. Diese Möglichkeit ist in der EU-Verordnung ausdrücklich vorgesehen. Die Ausnahme soll aber auf Wunsch des Bundesgesundheitsministeriums nicht für die Selbstverwaltungsorganisationen des Gesundheitswesens gelten, obwohl auch sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

Damit wären in Zukunft die rund 100 gesetzlichen Krankenkassen, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, aber auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie die kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Landesvereinigungen einem erheblichen finanziellen Risiko ausgesetzt.

Möglich sind Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro für einen einzigen Verstoß gegen den Datenschutz. Da das Bußgeld im Zweifel auch gegen den Vorstandsvorsitzenden der Körperschaft vollstreckt werden kann, droht den Vorstandschefs von Kassen im Zweifel die Privatinsolvenz.

In ungewohnter Einmütigkeit wehren sich daher jetzt die Chefs des GKV-Spitzenverbands, der Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung gegen die Pläne.

In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, das dem Handelsblatt vorliegt, weisen sie die geplanten neuen Bußgeldtatbestände in aller Form zurück. Sie seien angesichts der Tatsache, dass die Körperschaften bereits heute einer staatlichen Aufsicht unterliegen würden, nicht erforderlich. Vor allem aber seien die angedrohten Strafen völlig unverhältnismäßig.

Vor allem scheint die Furcht groß zu sein, dass es im Zuge der geplanten Digitalisierung geradezu zwangsläufig auch im Gesundheitswesen zu unbeabsichtigten Pannen kommen könnte, die dann völlig unkalkulierbare und am Ende auch nicht gerechtfertigte finanzielle Folgen für die Körperschaften bis hin zur Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz haben könnten.

Wörtlich heißt es dazu in dem Schreiben: „Dem steht gegenüber, dass durch die im Rahmen zahlreicher Vorgänge beispielswiese bei der Abrechnung von Arzthonoraren massenhaft erfolgende Verarbeitung von Gesundheitsdaten und aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen naturgemäß auch das aktuell schon hohe Risiko eines Verstoßes gegen den Datenschutz allein auf Grund des quantitativen Aufkommens entsprechender Vorgänge in Zukunft weiter steigen wird.“ Dieses Risiko werde zusätzlich erhöht, durch die „Vielzahl unbestimmter, auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe im neuen Datenschutzrecht“, heißt es weiter.

So werde in Zukunft nicht einmal die klassische Telefonberatung von Versicherten durch eine Krankenkasse ohne weiteres möglich sein. Und dies nur deshalb, weil die hohen neuen Anforderungen an die gesicherte Feststellung der Identität des Anrufers im Alltagsgeschäft zu vertretbaren Bedingungen gar nicht mehr eingehalten werden könnten.

Wenn Behörden und andere öffentliche Stellen genau aus solchen Gründen von den Bußgeldvorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung ausgenommen werden sollen, müsse dies erst recht für die Organisationen des Gesundheitswesens gelten, fordern die Unterzeichner.

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