„Datenschutz wie im 18. Jahrhundert“ SPD-Staatssekretär attackiert künftige Digitalministerin für Aussagen zum Datenschutz

Die designierte Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär, rüttelt am deutschen Datenschutz – und provoziert damit Streit mit der SPD.

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Berlin Die designierte Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU), hat mit ersten Äußerungen zu ihrer Agenda Kritik beim Koalitionspartner ausgelöst. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Ulrich Kelber (SPD), kritisierte insbesondere Bärs Äußerungen zum Datenschutz.

Die CSU-Politikerin hatte in einem Interview eine „smarte Datenkultur vor allem für Unternehmen“ gefordert. Die Datenschutzregeln in Deutschland kritisierte sie in diesem Zusammenhang als völlig veraltet und sprach von einem „Datenschutz wie im 18. Jahrhundert“.

Kelber sagte dazu dem Handelsblatt: Datenschutz sei Schutz von Grundrechten. „Das kommt nie aus der Mode und ist in Zeiten umfassender digitaler Datenerhebung und -analyse dringender als je zuvor.“ Das bestätigten auch zahlreiche Urteile des Bundesverfassungsgerichts.

„Es ist mir unerklärlich, wie Frau Bär das als 18. Jahrhundert abtun kann“, sagte Kelber. Irritierend sei überdies, „dass Frau Bär anscheinend nicht realisiert hat, dass ab Mitte Mai außerdem in der gesamten Europäischen Union ein neues, modernisiertes Datenschutzrecht gilt, dass genau diesen Schutz der Grundrechte in den Mittelpunkt rückt“.

Als falsch bezeichnete Kelber die Behauptung Bärs, der deutsche Datenschutz würde einer Nutzung von Daten etwa im Gesundheitsbereich entgegenstehen. „Der Abgleich von Patientendaten mit einer Datenbank ähnlicher Fälle scheitert natürlich nicht am Datenschutz“, betonte der SPD-Politiker.

Kelber fügte hinzu: „Wenn Frau Bär abseits von Floskeln wie smart konkrete Vorschläge hat, kann man darüber sprechen, aber so ist das eine Luftnummer.“

Auch die Opposition kritisierte Bär. Die Linke-Vorsitzende Katja Kipping sagte, kaum habe die CSU sie zu Digitalisierungsbeauftragten ernannt, blase Bär bereits vor ihrem Amtsantritt zum Angriff auf den Datenschutz. „Im Zeitalter der Digitalisierung brauchen wir aber nicht weniger Datenschutz, sondern mehr und zielgerichteten Datenschutz.“

Inzwischen wüssten Facebook und Co. mehr über die Menschen als jeder Geheimdienst, sagte Kipping. Datensammeln sei heute ein profitables Geschäftsmodell, betonte die Linke-Vorsitzende.

Von einem „eigenartigen Datenschutzverständnis“ Bärs sprach der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Das zentrale Projekt der neuen Digital-Ministerin bestehe offensichtlich darin, „die sensibelsten Daten weltweit verfügbar zu machen, etwa Patientendaten“, schrieb der Vorsitzende der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) in seinem Blog.

Schaar erinnerte Bär daran, dass Datenschutz nichts anderes als die Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechts im digitalen Zeitalter sei. „Nicht umsonst billigt das Bundesverfassungsgericht seit seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedem Menschen ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu.“

Die Grundrechte auf Wahrung der Privatsphäre und den Schutz der personenbezogenen Daten seien zudem durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union direkt anwendbares Recht in allen Mitgliedstaaten der EU, so Schaar

Schaar zeigte sich besorgt, dass in der „regierungsseitig offensichtlich angestrebten smarten Datenkultur für Bedenkenträgerei von Datenschützern offensichtlich kein Platz“ sei. „Während sich sogar bei US-Unternehmen, nicht zuletzt aufgrund der Neuregelungen im europäischen Datenschutzrecht, allmählich die Auffassung durchsetzt, ohne Datenschutz ließen sich in Zukunft keine guten Geschäfte mehr machen, gibt es in der Bundesregierung offensichtlich die Tendenz, den Schutz personenbezogener Daten auf dem Altar der Profitabilität zu opfern“, schreibt der Datenschützer.

Man dürfe daher „gespannt sein, wie sich der Koalitionspartner der Unionsparteien, die SPD, zu einer derartigen Marschrichtung stellt“, so Schaar. „Schließlich hatte sie sich ja einiges darauf zugutegehalten, in der Koalitionsvereinbarung die eine oder andere Formulierung zum Schutz der Bürger und Verbraucher vor der Datenübermacht durchgesetzt zu haben.“

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