De Maizière macht Druck auf Länder Mit der Fußfessel gegen den Terror

Islamistische Gefährder, von denen jederzeit ein Anschlag droht, sollen künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können, beschloss das Bundeskabinett. Jetzt macht Thomas de Maizière Druck auf die Länder.

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Bundesinnenminister Thomas de Maiziere spricht in Berlin in seinem Ministerium zu den Medienvertretern. Quelle: dpa

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die Bundesländer aufgefordert, ebenfalls erleichterte Voraussetzungen für elektronische Fußfesseln bei islamistischen Gefährdern zu schaffen. „Fußfesseln sind kein Allheilmittel, sie sind aber ein wichtiges Instrument, um die Überwachung von Personen zu erleichtern“, sagte der Minister am Mittwoch in Berlin. Das Kabinett hatte zuvor eine entsprechende Änderung des BKA-Gesetzes beschlossen.

Das Bundeskriminalamt kann demnach einer Person, von der eine terroristische Gefahr ausgeht, dazu verpflichten, ein solches Überwachungsgerät bei sich zu führen. Das BKA kann zur Abwehr einer Gefahr einer Person auch untersagen, sich ohne Erlaubnis von ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort oder einem bestimmten Bereich zu entfernen.

Das BKA kann demnach eine Fußfessel verfügen, sofern für die betreffende Person keine Landespolizeibehörde zuständig ist. Allerdings würden die allermeisten der rund 550 Gefährder nach Landesrecht überwacht, sagte de Maizière: „Deshalb hoffe ich, dass sich die Bundesländer an der Vorschrift und der Formulierung orientieren und rasch vergleichbare Befugnisse schaffen.“

Große Terroranschläge in Europa

De Maiziere hat die Bundesländer daher aufgefordert, in ihren Polizeigesetzen ebenfalls erweiterte Möglichkeiten für Fußfesseln vorzusehen. Auf die neue Regelung zur Fußfessel hatten sich Innenminister de Maizière und Justizminister Heiko Maas vor drei Wochen verständigt. Mit dieser und weiteren gesetzlichen Verschärfungen zogen sie Konsequenzen aus dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche. Der Täter Anis Amri war von den Behörden als Gefährder eingestuft gewesen, die Behörden hatten ihn aber aus den Augen verloren.

Geplant ist, dass auch für verurteilte Extremisten eine Fußfessel vorgesehen werden kann. Maas hatte dazu Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Ob sich durch die elektronische Fußfessel schwere Straftaten verhindern lassen, ist umstritten. Bislang kommen sie in Deutschland meist zum Einsatz, um nach einer Haftentlassung zu kontrollieren, ob Bewährungsauflagen wie räumliche Beschränkungen eingehalten werden.

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