Trotz der jüngsten Debatten um möglicherweise zu hohe Betriebsräte-Vergütungen etwa bei VW und Porsche sehen die Arbeitgeber derzeit keinen Anlass für eine Überarbeitung der zugrundeliegenden Gesetze. „Die bestehenden Regelungen sind angemessen“, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der WirtschaftsWoche. „ Eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig.“
Derzeit laufen bei Volkswagen Ermittlungen wegen des Verdachts überhöhter Betriebsrats-Gehälter, zuletzt wurden sie auf den Gesamtbetriebsratschef des VW-Konzerns, Bernd Osterloh, ausgeweitet. Auch bei Porsche stehen die hohen Zahlungen an Betriebsratschef Uwe Hück in der Diskussion.