Deniz Yücel Bundestags lehnt AfD-Antrag zur Missbilligung eines Journalisten ab

Die AfD ist mit ihrem Antrag gescheitert. Eine öffentliche Maßreglung des „Welt“-Korrespondenten wird es nicht geben, so entschied der Bundestag.

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Missbilligung von Deniz Yücel: Bundestag lehnt AfD-Antrag ab Quelle: dpa

Berlin Mit großer Mehrheit hat der Bundestag die AfD-Forderung abgelehnt, den „Welt“-Korrespondenten Deniz Yücel öffentlich zu maßregeln. Obwohl einzelne Texte des Journalisten aus den Jahren 2011 und 2012 auch in anderen Fraktionen auf Kritik stießen, stimmte das Parlament am Donnerstagabend gegen einen entsprechenden AfD-Antrag.

Darin war eine „öffentlich ausgesprochene Missbilligung“ gefordert worden. Cem Özdemir von den Grünen betonte hingegen, der Bundestag habe die Arbeit von Journalisten nicht zu benoten.

Yücel, der in der vergangenen Woche aus türkischer Haft freigekommen war, hatte dem umstrittenen Autor Thilo Sarrazin im Jahr 2012 in einer „taz“-Kolumne einen Schlaganfall gewünscht. Im Jahr zuvor bejubelte er bereits den Geburtenrückgang in der Bundesrepublik als Beitrag zum „Deutschensterben“.

Deshalb nannte der AfD-Abgeordnete Gottfried Curio den türkisch-deutschen Journalisten einen „Hassprediger“ und betonte: „Das Hohelied, das auf Herrn Yücel angestimmt wird, kann den Missklang seiner Äußerungen nicht übertönen.“ Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) warnte hingegen vor dem Eindruck staatlicher Zensur. Zudem habe die Zeitung „taz“ bereits Schadenersatz zahlen müssen, weil sich Yücel mit seinem Sarrazin-Text „danebenbenommen“ habe.

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