




Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Ab Januar 2017 wird er auf 8,84 Euro erhöht. Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen. Obwohl die Debatte sich stark auf die Beschäftigungswirkungen konzentriert, sollte man zunächst fragen, wie der Mindestlohn sich auf die tatsächlich gezahlten Löhne auswirkt. Im Durchschnitt sind die Löhne in Deutschland 2015 gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Prozent gestiegen. In Ostdeutschland waren es 3,9 Prozent, bei ungelernten Arbeitskräften sogar 7,9 Prozent. Der Mindestlohn scheint also zu wirken.
Weniger neue Jobs
Aber was bedeutet das für die Beschäftigung? Oft wird behauptet, der Mindestlohn habe keine negativen Wirkungen gehabt. Die Warnungen vieler Ökonomen seien unbegründet. In der Tat, die seit Jahren positive Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland hat sich auch nach der Einführung des Mindestlohns fortgesetzt. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg von 42,7 Millionen 2014 auf 43 Millionen im Jahr 2015. Lediglich bei den 450-Euro-Jobs gab es einen Rückgang um etwa 90.000. Teilweise wurden diese Jobs aber durch voll sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze ersetzt. Aus dem Anstieg der Beschäftigung folgt allerdings noch nicht, dass der Mindestlohn keine Arbeitsplätze gekostet hat. Um das festzustellen, müsste man die tatsächliche Arbeitsmarktentwicklung mit der vergleichen, die sich ohne Mindestlohn ergeben hätte. Das Problem besteht darin, dass Letztere nicht beobachtbar ist.
Trotzdem ist es möglich, die Wirkungen des Mindestlohns abzuschätzen, indem man untersucht, wie stark vom Mindestlohn betroffene Bereiche der deutschen Wirtschaft sich im Vergleich zu weniger betroffenen entwickelt haben. Man kann beispielsweise Arbeitsmarktregionen mit niedrigen Löhnen und daher hoher Mindestlohnbetroffenheit – etwa in Ostdeutschland – mit Hochlohnregionen wie dem Raum München vergleichen, in denen der Mindestlohn weniger relevant ist.
Zur Person
Clemens Fuest, 48, ist seit April Präsident des ifo Instituts in München. Zuvor leitet der Ökonom das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim.
Tatsächlich war die Beschäftigungsentwicklung stark betroffener Regionen seit Einführung des Mindestlohnes nicht schlechter als die weniger betroffener Regionen. Anders ist das Ergebnis, wenn man einzelne Unternehmen betrachtet und vergleicht, ob stärker betroffene Arbeitgeber weniger Mitarbeiter eingestellt haben. Dieser Ansatz führt zu dem Ergebnis dass der Mindestlohn im Jahr 2015 etwa 60.000 Arbeitsplätze gekostet hat. Dabei zeigt sich, dass nur wenige Unternehmen mit Entlassungen auf den Mindestlohn reagiert haben. Stattdessen haben sie weniger neue Arbeitsplätze geschaffen. Man kann also nicht behaupten, dass keine Arbeitsplatzverluste durch den Mindestlohn sichtbar sind. Aber die Wirkungen sind zumindest bislang recht klein.
Wenn die Unternehmen kaum Arbeitsplätze abgebaut haben, wie haben sie dann reagiert?
Wie der Mindestlohn bisher gewirkt hat
Rund fünf Millionen Beschäftigte haben laut dem Institut WSI der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung vor der Einführung der Lohnuntergrenze weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdient - und somit seither zumindest potenziell profitiert. Vor allem Geringverdiener in Ostdeutschland hätten deutlich zugelegt, Arbeitnehmerinnen in den neuen Ländern im Schnitt um 8,5 Prozent. Ein deutliches Lohnplus gab es in Schlachtereien, Wachdiensten, im Garten- und Landschaftsbau.
Sie sind vereinzelt gestiegen, etwa jene von Taxis. Kunden mussten laut dem arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hier 2015 durchschnittlich 12,1 Prozent mehr bezahlen als noch im Vorjahr. Auch Haushaltshilfen, Friseurdienstleistungen oder Schuhreparaturen wurden teurer. Doch die Inflation ist gering, der Ölpreis im Keller - auch deshalb hat der Mindestlohn nicht zu großen Sprüngen geführt.
Bislang keine negativen Auswirkungen des Mindestlohns auf Arbeitsmarkt oder Güternachfrage bestätigt das IW. Dies könne sich jedoch rasch ändern, wenn die Energiepreise steigen oder sich die Konjunktur deutlich abkühlt. Zwar fielen viele Minijobs weg - laut Arbeitsmarktexperten sind aber schätzungsweise 50 Prozent in Arbeitsplätze mit Sozialversicherung umgewandelt worden.
Rund ein Viertel der Unternehmen gibt in Umfragen an, Absatzpreise erhöht zu haben oder das zu planen. Besonders ausgeprägt ist dies im Taxigewerbe. 70 Prozent der Beschäftigten wurden dort 2014 unterhalb des Mindestlohns bezahlt. Die Preise für Taxifahrten sind deutschlandweit um rund zwölf Prozent gestiegen, in Ostdeutschland sogar um fast 20 Prozent. Aber auch andere Branchen geben Mehrkosten an die Kunden weiter. Dazu kamen andere Anpassungen. Rund 14 Prozent der Unternehmen reduzieren Investitionen und lagern einen Teil ihrer Produktion aus. Verbreitet ist außerdem die Strategie der Arbeitsverdichtung. Dabei verkürzen Unternehmen die Arbeitszeit und verlangen von den Mitarbeitern eine höhere Arbeitsintensität. Davon berichten 22 Prozent der Arbeitgeber.
Neues Wahlkampfthema
Diese Anpassungen zeigen, dass der Mindestlohn nicht umsonst zu haben ist. Die Arbeitsplatzverluste halten sich bisher in engen Grenzen. Aber ob das im nächsten Konjunkturabschwung so bleibt, muss sich zeigen. Klar ist, dass die Integration der Zuwanderer in den Arbeitsmarkt nur funktioniert, wenn die Lohnkosten nicht zu schnell steigen. Letztlich wird viel davon abhängen, ob der Mindestlohn unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage behutsam erhöht wird oder ob es zu einem Überbietungswettbewerb der Politiker kommt – aus einigen Parteien kommen bereits Forderungen, den Mindestlohn auf zwölf Euro anzuheben. Wenn die Höhe des Mindestlohns zum Wahlkampfthema wird, könnte das deutsche Beschäftigungswunder schnell sein Ende finden.