Denkfabrik Berufsgewerkschaften sollte man abschaffen

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Lohnstruktur flacht sich ab

Während die Konkurrenz von einzelnen Arbeitnehmern innerhalb einer Berufsgruppe die Löhne pro Kopf senkt, führt die Konkurrenz komplementärer Berufsgewerkschaften zu höheren Löhnen pro Kopf – aber eben zu einer kleineren Lohnsumme. Die Konkurrenz der Berufsgewerkschaften schädigt also nicht nur die Unternehmen und ihre Kunden, sondern auch die Belegschaft in ihrer Gesamtheit. Deshalb ist eine solche Konkurrenz vollkommen sinnlos.

Das Urteil des Verfassungsgerichts bezieht freilich nicht unmittelbar gegen die Berufsgewerkschaften Stellung, sondern bekräftigt sogar deren Existenzrecht. Gleichwohl impliziert die Mehrheitsregel, dass Berufsgewerkschaften nun im Normalfall keine Blockademacht mehr haben. Sie werden sich vielleicht auflösen oder als bloße Interessenvertretungen erhalten bleiben, die zwar noch Lohnempfehlungen abgeben, doch keine echte Gewerkschaftsmacht mehr ausüben können.

Was bedeutet das nun für die Lohnpolitik? Sofern die Berufsgewerkschaften besser bezahlte Mitarbeiter vertreten, werden deren Tarifentgelte gegenüber anderen Mitarbeitern trendmäßig nachgeben. Die Lohnstruktur der Betriebe flacht sich dadurch ab. Man muss aber nicht befürchten, dass nun alles in einem Einheitsbrei versinkt – die Tariflöhne definieren ja ohnehin immer nur Lohnuntergrenzen. In den Sphären der betrieblichen Hierarchie können Arbeitnehmer auf individueller Ebene nach wie vor ihre Gehälter frei verhandeln. Ja, es ist sogar vorstellbar, dass Berufsgewerkschaften nun kollektive Lohnleitlinien vereinbaren, die von den Unternehmen freiwillig eingehalten werden.

Nur handelt es sich dabei nicht länger um überzogene Löhne, die sich allein durch gewerkschaftliche Blockademacht erzwingen lassen.

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