Desinfektionsmittel und Schutzmasken Scholz erlässt Umsatzsteuer für medizinische Sachspenden

Quelle: dpa

Viele Unternehmen spenden derzeit Schutzmasken oder Desinfektionsmittel an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Bisher mussten sie darauf Umsatzsteuer bezahlen. Bund und Länder haben das nun geändert.

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In der Coronakrise setzt die Bundesregierung einen neuen Anreiz, um die Spendenbereitschaft von Unternehmen weiter anzukurbeln. So fällt auf medizinische Sachspenden wie Schutzmasken und Desinfektionsmittel ab sofort keine Umsatzsteuer an. Durch unsere Entscheidung setzen wir ein starkes Signal für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) der WirtschaftsWoche. Er baue darauf, dass die Spendenbereitschaft der Unternehmen in der Coronakrise jetzt noch weiter zunehme.

Der Bund hat sich nach Angaben des Finanzministeriums mit den Ländern auf eine entsprechende Billigkeitsregelung geeinigt, die bis zum 31. Dezember 2020 gilt. Demnach entfällt die Umsatzbesteuerung für Spenden des medizinischen Bedarfs an Einrichtungen, die einen „unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Coronakrise“ leisten, wie etwa Krankenhäuser, Arztpraxen, Alters- und Pflegeheime sowie weitere öffentliche Institutionen wie Polizei und Feuerwehr. Das Gleiche gilt, wenn für medizinische Zwecke unentgeltlich Personal gestellt wird.

Sachspenden unterliegen als unentgeltliche Wertabgaben sonst grundsätzlich der Umsatzsteuer. Zuletzt hatten Unternehmensvertreter wie der Verband der Chemischen Industrie (VCI) darauf hingewiesen, dass etwa Firmen wie der Chemie-Riese BASF durch die bislang gültige Regelung zusätzlich belastet werden, wenn sie jetzt in der Krise Desinfektionsmittel herstellen und an Krankenhäuser spenden.

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