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Details zu Lauterbachs PlänenReferentenentwurf für Klinikreform liegt vor

Die geplante Klinikreform in Deutschland wird konkreter. Das Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen Referentenentwurf erarbeitet. Was sich daraus ablesen lässt. 16.03.2024 - 11:45 Uhr

Bund und Länder waren bei der Krankenhausreform tief zerstritten. Kann der Entwurf aus dem Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach den Riss kitten?

Foto: dpa

Die geplante Klinikreform in Deutschland wird konkreter. Das Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einen Referentenentwurf erarbeitet, über den zuerst die „Bild“ berichtete und der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Reform soll eine neue Vergütungsmethode einführen. Krankenhäuser sollen dann nicht mehr aus Umsatzgründen möglichst viele Patientinnen und Patienten behandeln. Heute bekommen Kliniken pro Patient oder Behandlungsfall einen pauschalen Euro-Betrag. Diese Fallpauschalen sollen gesenkt werden. Im Gegenzug soll es feste Beträge für das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik geben.

Künftig sollen die Klinken 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen sein. Sie sollen einheitliche Qualitätsvorgaben absichern. Extra-Geld wird laut Referentenentwurf ab dem Jahr 2027 veranschlagt etwa für die Bereitstellung von Kindermedizin-Stationen (288 Millionen Euro), Geburtshilfstationen (120 Millionen Euro), Schlaganfallstationen (35 Millionen Euro) und Intensivstationen (30 Millionen Euro). Für die Krankenhausplanung sind die Bundesländer zuständig.

Laut Referentenentwurf sollen Stationen der Inneren Medizin und der Allgemeinen Chirurgie in höchstens 30 Minuten per Auto erreichbar sein. Für die übrigen Leistungsgruppen soll die Fahrzeit maximal 40 Minuten betragen. Bei der Planung soll aber auch die Zahl der Einwohner berücksichtigt werden, die von längeren Fahrzeiten betroffen wären, falls es in ihrem Nahgebiet keine entsprechenden Leistungen gibt.

Zuletzt hatte es geheißen, dass der Gesetzentwurf am 24. April im Kabinett beschlossen werden soll. Nach Lauterbachs Worten sollen „große Qualitätsdefizite“ durch mehr Spezialisierung vermindert werden. So werde heute ein Drittel der Krebsbehandlungen in jenen zwei Dritteln der deutschen Kliniken durchgeführt, die sich darauf mangels Erfahrung gar nicht gut verstünden. Die Folge seien schwere Komplikationen wie Sepsis (Blutvergiftung), sagte Lauterbach Ende Januar. Die Reform werde die Kliniklandschaft deutlich verändern. Bislang gebe es überversorgte Städte und unterversorgte Gebiete in ländlichen Regionen.

Lesen Sie auch: „Wenn die Klinik auf dem Land schließt, fühlen sich die Menschen abgehängt“

dpa
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