Deutsche Autobahnen Rechnungshof will Verkaufsverbot im Grundgesetz

Der Rechnungshof setzt sich für ein erweitertes Privatisierungsverbot der Autobahnen ein. Laut einem Bericht soll es im Grundgesetz verankert werden. Die Behörde äußert wiederholt Kritik an der Organisation des Netzes.

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Im Mai soll der Bundestag die Neuregelungen für die Autobahnen beschließen. Quelle: dpa

Berlin Der Bundesrechnungshof hat sich einem Medienbericht zufolge für ein erweitertes Privatisierungsverbot der Autobahnen im Grundgesetz ausgesprochen. Das Verbot solle auch verhindern, dass über private Tochterfirmen einer staatlichen Autobahngesellschaft die Strecken durch die Hintertür verkauft würden, berichtet der „Spiegel“ am Samstag unter Berufung auf einen Bericht der Behörde. Diese spreche sich dort auch gegen eine Ausweitung von sogenannten ÖPP-Projekten aus, die es bereits gibt. Dabei bauen oder sanieren private Firmen Fernstraßen und kassieren im Gegenzug etwa Lkw-Maut-Einnahmen. Diese Partnerschaften sollten dem Rechnungshof zufolge auf Strecken von maximal 100 Kilometer beschränkt bleiben.

Der Rechnungshof hat bereits wiederholt Kritik an den Plänen zur Neuorganisation des Autobahnnetzes geäußert und hält auch ÖPP-Projekte für ein schlechtes Geschäft für den Staat. Die „funktionale Privatisierung“ ganzer Teilnetze sei „grundgesetzlich auszuschließen“, zitierte der „Spiegel“ aus dem Bericht.

Im Mai soll der Bundestag die Neuregelungen für die Autobahnen beschließen. Danach werden nicht mehr die Länder im Auftrag und auf Kosten des Bundes für Bau und Betrieb der rund 13.000 Autobahnkilometer verantwortlich sein. Stattdessen soll dies eine privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft des Bundes übernehmen. Sie soll außerdem rund 2300 Kilometer der sonstigen Bundesstraßen betreiben. Für die restlichen rund 33.000 Kilometer Bundesstraßen sollen die Länder zuständig bleiben. Ein Verkauf der Autobahnen selbst oder von Anteilen an der Autobahngesellschaft soll im Grundgesetz ausgeschlossen werden.

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