Deutsche Flugsicherung Drohnen stören Flugverkehr – Zwischenfälle um 80 Prozent gestiegen

2018 hat die Deutsche Flugsicherung 158 Behinderungen des regulären Luftverkehrs durch Drohnen registriert. Das sind etwa 80 Prozent mehr als 2017.

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In Deutschland sind Drohnenflüge über Arealen wie dem Start- und Landebereichen an Flughäfen verboten sowie über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen und Bahnanlagen. Quelle: dpa

Langen, Berlin Die Deutsche Flugsicherung hat im vergangenen Jahr 158 Behinderungen des regulären Luftverkehrs durch Drohnen registriert – etwa 80 Prozent mehr als noch 2017. Im Großraum von Flughäfen seien 125 Fälle gemeldet worden, erklärte das bundeseigene Unternehmen in Langen, das für die Flugverkehrskontrolle in Deutschland zuständig ist.

Die meisten Störungen gab es am Flughafen Frankfurt/Main (31), gefolgt von Berlin-Tegel (17), München (14) und Hamburg (12). Im bisherigen Rekordjahr 2017 waren 88 Fälle gemeldet worden.

In Deutschland sind Drohnenflüge über Arealen wie dem Start- und Landebereich an Flughäfen verboten – ebenso über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen. Dort, wo es erlaubt ist, müssen die Geräte während des Fluges grundsätzlich in Sichtweite bleiben und dürfen nicht höher fliegen als 100 Meter. Ausnahmen gibt es auf Modellflugplätzen.

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