Deutschland Nur wenige überprüfte Flüchtlinge haben ihr Bleiberecht erschlichen

Wenn sich die Lage im Heimatland deutlich verbessert, endet der Schutz für diese Flüchtlinge. Aktuell gibt es nur wenige Flüchtlinge, die das betrifft.

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Spätestens drei Jahre nach der Anerkennung muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Schutz in Deutschland noch bestehen. Das Bundesamt kann den Schutzstatus in bestimmten Fällen zurücknehmen. Quelle: dpa

Berlin Bei der Überprüfung von Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat es zuletzt nur wenige Beanstandungen gegeben. Im ersten Halbjahr 2018 endeten von 43.298 abgeschlossenen Prüfverfahren nur 307 Verfahren damit, dass das Bamf einem Geflüchteten den zuvor gewährten Schutzstatus wieder entzog. Das sind 0,7 Prozent.

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke geht außerdem hervor, dass am häufigsten Menschen betroffen waren, die nach eigenen Angaben aus Syrien, dem Irak oder Afghanistan stammten. Über die Antwort hatte die „Süddeutsche Zeitung“ (Montag) zuerst berichtet.

Jelpke sagte: „Die Zahlen entlarven die Behauptungen, im Bamf gäbe es erhebliche Sicherheitsmängel und Asylsuchende würden zahlreich über ihre Identität täuschen oder zu Unrecht anerkannt werden, als brandgefährliche Hetze ohne Grundlage.“ Bei der Überprüfung von Identitätsdokumenten hat das Bamf den Angaben zufolge rund 33.000 Dokumente angeschaut, die ihm von den Ausländerbehörden zugesandt wurden. Dabei wurden 211 Dokumente als Fälschungen identifiziert.

Das Bamf muss spätestens drei Jahre nach der Anerkennung prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Schutz in Deutschland noch bestehen. Das Bundesamt kann den Schutzstatus zurücknehmen, wenn sich herausstellt, dass ein Ausländer falsche Angaben gemacht oder wichtige Tatsachen verschwiegen hat.

Zum Widerruf kommt es, wenn sich etwa herausstellt, dass sich jemand regelmäßig in seinem Herkunftsland aufhält, wenn ein Flüchtling „eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ darstellt oder wenn sich die Situation in seiner Heimat nachhaltig verbessert hat. Letzteres betraf zuletzt beispielsweise Menschen aus Gambia und Kolumbien.

Bei den Widerrufsprüfungen gibt es allerdings aus Sicht der Bundesregierung ein Problem: Die anerkannten Flüchtlinge müssen an der Überprüfung ihrer Schutzbedürftigkeit bislang nicht mitwirken. Laut Bundesinnenministerium kamen bei einer Widerrufsprüfung in Zehntausenden von Fällen nur 34 Prozent der anerkannten Flüchtlinge der Aufforderung nach, zu einer persönlichen Anhörung zu erscheinen.

Diese vorgezogene Widerrufsprüfung hatte Ex-Innenminister Thomas de Maizière (CDU) angeordnet, nachdem sich herausgestellt hatte, dass der rechtsradikale Bundeswehrsoldat Franco A. als syrischer Bürgerkriegsflüchtling anerkannt worden war. Das Bundeskabinett hat Anfang August einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Ausländer, denen Asyl oder Flüchtlingsschutz gewährt wurde, zur Mitwirkung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren verpflichtet.

Diese Pflicht gibt es bislang nur im Asylverfahren – also wenn jemand erstmals einen Antrag auf Schutz stellt.

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