Der deutsche Staat soll Asylbewerbern und anerkannten Flüchtlingen aus Sicht von Vizekanzler und SPD-Chef Sigmar Gabriel künftig vorschreiben, wo genau in Deutschland sie wohnen müssen. „Ich glaube, wir brauchen eine Wohnsitzauflage. Sonst ziehen die Menschen - auch die anerkannten Asylbewerber - alle in die Großstädte.“ Da ballten sich Schwierigkeiten, „und wir kriegen richtige Ghettoprobleme“, warnte er am Sonntagabend im „Bericht aus Berlin“ der ARD.
Auch Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel hatte nach der Vorstandsklausur ihrer Partei in Mainz gesagt, eine Wohnsitzauflage müsse geprüft werden, um die Belastungen durch die Unterbringung der Hunderttausenden Flüchtlinge gleichmäßiger auf die Regionen zu verteilen.
Gabriel sagte zu den sexuellen Angriffen auf Frauen in Köln, gefordert sei nun der „starke Staat“, der Recht und Gesetz auch durchsetze. Dazu brauche es aber auch mehr Polizisten und Staatsanwälte.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
Zudem hält der Vizekanzler ein nochmals verschärftes Aufenthaltsrecht für notwendig, um kriminelle Ausländer noch schneller ausweisen und abschieben zu können - auch wenn sie noch im Asylverfahren sind. Dabei seien aber selbstverständlich Abschiebungshindernisse zu beachten, betonte er. „Wir können nicht jemanden dafür, dass er hier klaut, sozusagen dem Henker ausliefern in seinem Heimatland.“
Zusätzlich müsse der Staat aber auch im Bereich Bildung und Integration wesentlich mehr tun. „Die übergroße Zahl der Menschen, die zu uns kommt, sind friedlich und suchen Schutz vor Krieg und Bürgerkrieg und Verfolgung“, betonte er.