Die Grünen nun auch dafür Opposition will Wirecard-Untersuchungsausschuss

Im Juni hatte der inzwischen insolvente Zahlungsdienstleister Luftbuchungen von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt. Quelle: dpa

Die Opposition im Bundestag will zur politischen Aufarbeitung des Wirecard-Skandals einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Nach AfD, FDP und Linke sind nun auch die Grünen dafür.

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Zur politischen Aufarbeitung des Wirecard-Skandals will die Opposition im Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Nach AfD, FDP und Linke sind nun auch die Grünen dafür, wie der Grünen-Abgeordnete Danyal Bayaz am Dienstag nach einer Sondersitzung des Finanzausschusses in Berlin sagte. FDP, Linke und Grüne haben zusammen die nötige Stimmenzahl für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und wollen gemeinsam abstimmen.

Um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, muss ein Viertel der 709 Abgeordneten im Bundestag zustimmen – FDP, Grüne und Linke haben zusammen 216 Sitze. Auf die Stimmen der AfD wollen sich die anderen drei Fraktionen nicht stützen.

Untersuchungsausschüsse können Zeugen und Sachverständige laden und Akteneinsicht verlangen. Die Ermittlungen sind allerdings zeitaufwendig, und die Zeit für den Wirecard-Ausschuss, der wegen der Bundestagswahl im kommenden Herbst wohl allenfalls bis zur Sommerpause arbeiten könnte, ist kurz.


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Im Juni hatte der inzwischen insolvente Zahlungsdienstleister Luftbuchungen von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt. Die Münchner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Wirecard seit 2015 Scheingewinne auswies, und ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Der Schaden für die kreditgebenden Banken und Investoren könnte sich auf 3,2 Milliarden Euro summieren.

Zentrale Fragen bei der politischen Aufarbeitung sind, wann genau die Bundesregierung von Unregelmäßigkeiten wusste und ob sie zu wenig dagegen unternommen hat. Im Fokus stehen insbesondere die Finanzaufsicht Bafin, die dem Finanzministerium untersteht, sowie Rechnungsprüfungsgesellschaften, die Wirecard jahrelang prüften und in den Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums fallen.

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