Die wichtigsten Antworten im Überblick 18,36 Euro statt 17,50 – Länder sind beim Rundfunkbeitrag am Zug

17,50 Euro zahlt ein Haushalt in Deutschland derzeit monatlich an die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland. In einem Entwurf hatten Experten einen Anstieg um 86 Cent vorgeschlagen. Quelle: dpa

86 Cent mehr? Die Länder stehen vor der Frage, wie hoch der Rundfunkbeitrag künftig sein soll – und haben jetzt eine richtungsweisende Empfehlung: 18,36 Euro. Wie es nun weitergeht.

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17,50 Euro monatlich: Dieser Betrag ist pro Haushalt in Deutschland für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurzeit fällig. TV, Radio, Mediatheken, Nachrichten, Filme, Shows – all das gibt es im Gegenzug von ARD, ZDF und Deutschlandradio. In der Politik steht die Debatte an, wie hoch der Rundfunkbeitrag ab 2021 sein soll. Werden Haushalte am Ende monatlich 86 Cent mehr und damit 18,36 Euro bezahlen?

Wer entscheidet, wie hoch der Beitrag ist?
Die Bundesländer. Sie halten in einem Staatsvertrag – er heißt Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag – die Beitragshöhe fest. Die Laufzeit erstreckt sich in der Regel über vier Jahre – die nächste Periode läuft von 2021 bis 2024.

Auf welcher Grundlage treffen die Länder die Entscheidung?
Sie stützen sich auf eine richtungsweisende Empfehlung einer unabhängigen Kommission, kurz KEF genannt. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten berechnet die voraussichtlichen Ausgaben auf Grundlage des Finanzbedarfs, den die öffentlich-rechtlichen Sender anmelden. Am Ende sprechen die Experten eine Empfehlung aus, wie hoch der Rundfunkbeitrag sein sollte.

Am Donnerstag übergab das Gremium in Berlin seinen Bericht an die Länder mit dieser Empfehlung: Der Rundfunkbeitrag soll zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf monatlich 18,36 Euro erhöht werden.

Wie geht es weiter?
Die Länder sind jetzt am Zug. Das Prozedere: Als erstes beschließen die Länderchefs, ob sie den Rundfunkbeitrag ändern wollen. Das könnte am 12. März in der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin passieren. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die auch Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist, sagte am Donnerstag in Berlin: „Ich bin zuversichtlich, dass bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz wir zu einem Ergebnis kommen.“ Sie betonte auch: „Es ist klar allen Ministerpräsidenten, dass es zu einer Beitragserhöhung kommen muss.“ Der KEF-Vorschlag sei moderat.

Nach einem Beschluss der Ministerpräsidenten werden die jeweiligen Landtage über die Absicht informiert und Debatten folgen. Nächster Schritt: Die Ministerpräsidenten unterzeichnen den Staatsvertrag - das könnte im Sommer sein. Letzter Schritt:Die Landtage müssen dem Ganzen zustimmen. Weil die Länder den Staatsvertrag miteinander schließen, braucht es eine 16:0 Entscheidung – also Einstimmigkeit. Danach tritt der Vertrag in Kraft. Ziel ist, dass der neue Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2021 gilt, wie die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, die den Schwerpunkt Medienpolitik hat, erläutert.

Wieviel Geld bringt der Rundfunkbeitrag ein?
2018 lagen die Gesamterträge bei rund acht Milliarden Euro, wie aus dem Jahresbericht vom Beitragsservice hervorgeht. Das entspricht einem leichten Plus von rund 0,4 Prozent im Vergleich zu 2017. Es gab fast 46 Millionen Beitragskonten, den Löwenanteil machen Wohnungen mit fast 40 Millionen aus. Daneben gibt es unter anderem Betriebsstätten und Gästezimmer, für die auch Beitragskonten eingerichtet sind.

Der Beitragsservice rechnet damit, dass 2019 ein ähnlich hoher Beitrag wie 2018 zusammengekommen ist. Die Erträge verteilen sich auf die einzelnen Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF, das Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten.

Wie stehen die Länder zu einer Erhöhung?
Ministerpräsidentin Dreyer will für den KEF-Vorschlag bei den Länderchefs werben. Sachsens Medienminister Oliver Schenk (CDU) betonte am Donnerstag: „Mit der jetzt vorgeschlagenen Beitragsanpassung liegt die KEF nicht nur deutlich unter dem auch von ihr zunächst prognostizierten Anpassungsbedarf von zwei Euro, sondern auch deutlich unterhalb des Anstiegs der Lebenshaltungskosten seit der letzten Beitragserhöhung im Jahr 2009. Das zeigt, dass erste Reformen greifen.“

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) will für eine Erhöhung stimmen, ebenso die Landesregierung von Schleswig-Holstein, wie die jeweiligen Länder der dpa mitteilten.

Sachsen-Anhalts Staats- und Kulturminister Rainer Robra (CDU) hält den KEF-Vorschlag für vertretbar. Der dpa sagte er: „Die Empfehlung der KEF entspricht den Erwartungen. Sie ist maßvoll. Dennoch bleiben die Anstalten aufgefordert, mehr für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Sachsen-Anhalt zu tun.“ Das Abstimmungsverhalten von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) ist nach Staatskanzleiangaben noch offen und hängt wesentlich von der Umsetzung der Empfehlungen des KEF-Berichtes ab. Haseloff sagte: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen in ihren Bemühungen, Wirtschaftlichkeitspotenziale zu erschließen, nicht nachlassen.“

Wirkt sich die unklare politische Lage in Thüringen auf das Prozedere aus?

Der Staatsvertrag muss am Ende von allen 16 Länderchefs und allen 16 Landtagen beschlossen sein – und zwar einstimmig. Dreyer betonte, dass man auch weiterhin in der Ministerpräsidentenkonferenz Beschlüsse fassen werde. „Wir können jetzt nicht darauf warten, ob Thüringen demnächst eine Regierung hat oder nicht.“ Mit einer neuen Regierung müsse dann ein Beschluss möglichst bald nachgeholt werden, damit Staatsverträge umgesetzt werden können.

In Thüringen herrscht derzeit eine Regierungskrise, nachdem der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit den Stimmen von AfD, CDU und FDP zum Regierungschef gewählt worden war und Tage später zurücktrat. Er ist seitdem geschäftsführend ohne Minister im Amt, bis ein neuer Ministerpräsident gewählt ist.

Vor Tagen hatte der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow im dpa-Interview zum Rundfunkbeitrag betont: „Ich kann nur inständig hoffen, dass die Länder handlungsfähig sind, um einen verlässlichen Finanzrahmen zu geben, weil die Konsequenzen erheblich sein könnten, wenn sich zum Beispiel der Zeitplan nach hinten verschiebt.“

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